jeder Verwaltung die Eigengesetzlichkeit inne, sich unersetzlich zu machen und mehr und mehr Leben unter ihre Kontrolle zu bringen. Hat nicht Ernst Büchel dies in pointierter Formulierung zum Aus druck bringen wollen:61 «Immer mehr Tätigkeiten werden von einer amtlichen Bewilligung abhängig gemacht. Offenbar vermögen die Behörden den Menschen kein Vertrauen mehr zu schenken.»62 Regierung und
Landgericht sind bemüht, auch etwaige Mängel, die sich in Einzelfällen aus einem schleppenden Geschäftsgang in Teil bereichen der Justiz ergeben, zu beseitigen.83 Ignorantia iuris nocet. Die Rechtsunkenntnis schützt nicht vor den Rechtsfolgen. Zunehmend kompliziierte und sich ändernde Verhält nisse zwingen die hochzivilisierten Staaten, immer mehr Bereiche des Lebens zu regeln und bestehende Normen in rascher Kadenz — oft mangelnd ausgereift — zu ändern. Auch Liechtenstein bleibt von dieser Entwicklung nicht ganz verschont. So ergießen sich auch bei uns allmählich mehr
Normen über den Bürger. Kann daraus mit der Zeit nicht eine gewisse Rechtsverdrossenheit erwachsen — aus dem Gefühl, im Einzelfall immer mehr dem Ermessen oder gar Wohl wollen der rechtsanwendenden Behörden ausgeliefert zu sein? Auch die Rechtssicherheit mag darunter leiden wie das Vertrauen in die Gesetze. Achten wir darauf, daß die Verhältnisse freiheitlich bleiben. In Vorbereitung ist ein erneuter Versuch, unser heutiges
Steuersystem ausgewogener auzugestalten, damit nicht nur die Personen, die vom Erwerbseinkommen leben, sondern auch diejenigen, die Vermögens einkünfte erzielen, einen angemessenen Steueranteil übernehmen müs sen. Zu den politischen Wirklichkeiten und Kräften gehören die
Parteien und die Art ihrer
Zusammenarbeit in der Regierung (sog. Co-Oppo- sition). Das Thema sei hier nur gestreift. Immerhin sei betont, daß 61 Im Landtag vom 10./U. 11. 1975, LProt 1975, 461. 62 In ähnlichem Sinne auch: «Die Beratung dieses Gesetzes ist mir Anlaß zu einer allgemeinen Bemerkung. Ich mache sie nicht mit dem Blick auf dieses Gesetz, sondern weil wir Gefahr laufen, den Sinn für die Freiheit zu verlieren. Nun, die Bemerkung: Der Mensch hat gewisse Rechte, die nicht des Beweises be dürfen.», Ernst Büchel anläßlich der Beratung des Grundverkehrsgesetzes, LProt (13./14. 11.) 1974, 547. 63 Vgl. z. B. Ausführungen im Bericht und Antrag der Fürstlichen Regierung an den Landtag betreffend die Neuorganisation der Staatsanwaltschaft vom 15. 4. 1976. Ein weiteres Problem stellt sich den Rechtssuchenden gelegentlich, wenn es in Einzelfällen schwierig ist, wegen der Kleinheit der Verhältnisse und der Rücksichtnahmen einen liechtensteinischen Vertreter zu finden, und sie aus ländische Anwälte beiziehen müssen. 182