Volltext: Probleme des Kleinstaates gestern und heute

falt langfristig gegen uns. Das Problem betrifft unmittelbar den Staat selbst wie den betreffenden Dienstleistungssektor, wie auch die gesamte im internationalen Wettbewerb stehende Wirtschaft, die bei einem Ausfall der guten Einnahmen zusammen mit den hypotheka­ risch nicht wenig belasteten privaten Haushalten einen wohl uner­ träglich hohen Rückgriff auf sie erwarten müßte.41 Zusätzliche Ein­ nahmen von schätzungsweise gegen Fr. 11 Mio können im Falle der Einführung der geplanten Mehrwertsteuer erwartet werden. c) 
Staatliche Einrichtungen und politische Wirklichkeiten und Kräfte Liechtenstein ist ein 
Einheitsstaat. Er wird zentral regiert. Doch die eine zentrale Staatsgewalt ist gezähmt, und zwar durch deren Auf­ teilung auf verschiedene Organe — jedes Gewicht ist gewissermaßen durch ein Gegengewicht aufgewogen oder gemessen und kontrolliert (checks and balances) —, durch einen starken Minderheitenschutz und durch ein vorzügliches Rechtsschutzsystem. Der Gewaltenteilung in Legislative, Exekutive und Justiz geht eine grundlegende Aufteilung der Staatsgewalt voraus. Sie ist im Fürsten und im Volk verankert (Art. 2 der Verfassung). Der Staatsaufbau ist 
dualistisch. Fürst und Volk bzw. seine Repräsentanten wirken in der Ausübung der Staatsgewalt zusammen in gemeinsamer Betäti­ gung oder nach aufgeteilten Kompetenzen.42 Der 
Fürst ist Staatsoberhaupt und vertritt den Staat nach außen. Die verfassungsrechtlich verankerte erbliche Thronfolge enthebt den Für­ sten der Wahl auf Zeit. Die Familie kann sich über Generationen etablieren. Die erbliche Thronfolge bildet so ein Element der Konti­ nuität im Nacheinander kleinstaatlicher «Zufälligkeiten». Weil der Fürst die wechselnden Partei- und Wahlerfolge überdauert, ist er ein Element politischer Stabilität. Solange die Monarchie die kluge (des­ wegen nicht weniger anteilnehmende) Distanz hält und nicht ge­ zwungen ist, in Geschäfte der Alltagspolitik abzusteigen, steht sie über der Parteiung und dem demokratischen «Verschleiß» (mit des­ wegen auch wechselnden Figuren) und ist so ein Faktor des Aus­ gleichs und des Zusammenhalts. Gerade deshalb kommen die vor­ züglich kombinierten Staatsformen der Monarchie und der Demo­ kratie zum Tragen, weil jede ihre besondere Rolle spielt. Die Fürsten 41 In der Referendumsdemokratie ist ein starker Rückgriff auf den Steuerzahler jedoch nicht ohne weiteres durchführbar. 48 Kieber, Walter, Fürstentum Liechtenstein, Monarchie — Demokratie — Rechts­ staat, in Liechtenstein — Grundzüge über Recht und Wirtschaft, herausgegeben von der Verwaltungs- und Privat-Bank, Vaduz 1966, 7 ff. 175
	        

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