Volltext: Probleme des Kleinstaates gestern und heute

wicklung sei hier kurz aufgezeigt:21 Im Jahre 1948 gab das Land zum ersten Mal eine Spende für eine internationale Hilfsaktion zu­ gunsten notleidender Kinder in der ganzen Welt. Der Landtag faßte den entsprechenden Beschluß einstimmig.22 Zwei Jahre später begann das Land jährliche Beiträge an das Inter­ nationale Rote Kreuz für seine Arbeit zugunsten der Opfer von be­ waffneten Konflikten zu geben, wobei diese Beiträge sich im Laufe der Jahre stark erhöhten.23 1951 wurde erstmals eine direkte Spende zugunsten der Opfer einer Naturkatastrophe geleistet.24 In den folgenden Jahren wurden immer wieder Spenden anläßlich von Naturkatastrophen in verschiedenen Teilen Europas gewährt; in den Jahren 1951—54 spendete das Land insgesamt 60 000 Franken für humanitäre Hilfe bei Naturkatastro­ phen. Die häufige und meist diskussionslose Bewilligung solcher Spenden im Landtag führte im Jahre 1956, anläßlich einer Spendenbewilli­ gung, zum Antrag eines Abgeordneten im jährlichen Budget einen eigenen Posten in der Höhe von 10 000 Franken vorzusehen, der für Spenden anläßlich von Naturkatastrophen und bewaffneten Kon­ flikten Verwendung finden solle.25 Dieser Antrag wurde bewilligt. Man wird die Schaffung eines eigenen Budgetpostens als Anerken­ nung der internationalen humanitären Hilfe als ein Element der liechtensteinischen Außenpolitik werten können. Es sollte ja mit die­ ser Hilfe die Solidarität Liechtensteins mit den durch Notlagen be­ troffenen Ländern zum Ausdruck kommen. Seit dem Jahre 1957 hat sich dieser Budgetposten sukzessive ver­ größert und beträgt heute 50 000 Franken. Manchmal kam es vor, daß zusätzliche Kredite für Hilfsaktionen bewilligt wurden, in den letzten Jahren kam es jedoch häufiger vor, daß der bewilligte Kredit nicht ausgeschöpft wurde. 21 Zu den einzelnen Angaben siehe die Rechenschaftsberichte der Regierung in den entsprechenden Jahren. 28 Es handelte sich um 2100 Franken für die UNO zugunsten notleidender Kin­ der. Die Spende wurde aufgrund eines Aufrufes gegeben. Der Landtag geneh­ migte die Spende ohne weitere Diskussion. Einzig die Tatsache, daß es sich bei der bedachten Organisation um die UNO handelte, stieß auf leichte Kritik. 23 1950 machte der Beitrag an das Internationale Rote Kreuz 2 500 Franken aus, heute beträgt er 15 000 Franken. 24 Es handelte sich um 5 000 Franken zugunsten von Lawinenopfern in der Schweiz und Österreich. 25 Der Antrag wurde anläßlich der Landtagssitzung vom 23. August 1956 gestellt und bewilligt. 128
	        

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