Volltext: Liechtenstein und die Schweiz

V besondere die Gewichtung der einzelnen Variablen nach anderen Gesichtspunkten vorgenommen wird.165 Wenn hier der Mikrostaatsbegriff als Rechtsbegriff abgelehnt wird, so muß das nicht bedeuten, daß er — wie auch die sinnverwandten Ausdrücke — im politischen Alltag keine Bedeutung haben soll. Dort ist er zur Bezeichnung kleinster staatlicher Einheiten durchaus ver­ wendbar und sinnvoll.166 C. Internationale Stellung der «Mikrostaaten» Die internationale Stellung der Staaten wird durch verschiedenste Faktoren beeinflußt. So spielen beispielsweise die strategische Lage, das Machtpotential, wichtige Bodenschätze, besondere Eigenleistun­ gen (Qualitätsarbeit, Know-how usw.) eine bedeutsame Rolle. Was aber, wenn solche hervorstechende Aktiven fehlen, oder ein Staat gar zusätzlich mit einer Reihe von Hypotheken, wie Armut, niedri­ ges Bildungsniveau, unter Umständen auch räumliche Kleinheit, be­ lastet ist? In solchen Fällen hängt seine internationale Stellung weit­ gehend von seinen Beziehungen zu den UN ab. Gerade hinsichtlich der kleineren Staatsgebilde läßt sich dies unter anderem damit er­ klären, daß nach erfolgreichem Abschluß des Aufnahmeverfahrens das neue UN-Mitglied einen qualifizierten Staatlichkeitsnachweis vorlegen kann: Durch die Aufnahme in die Organisation wird ihm nämlich nicht nur attestiert, daß es den Anforderungen der üblichen Staatskriterien genügt, sondern darüber hinaus wird auch seine Fähigkeit vorausgesetzt, die aus der UN-Charta resultierenden Pflichten zu erfüllen. Dagegen ist allerdings einzuwenden, daß Fähigkeit und Wille, den Pflichten aus der Charta nachzukommen, mit Ausnahme der Pflicht zur finanziellen Beitragsleistung nur sub­ jektiv beurteilt werden können. Dies wird noch durch die Tatsache verstärkt, daß die UN bis jetzt keine Gesuchsteller wegen ungenü­ genden Vorhandenseins dieser Voraussetzung abgewiesen haben.167 Immerhin ergaben sich aus der großzügigen Zulassungspraxis Pro­ bleme168, welche Forderungen nach einer Neudefinierung der UN- 165 Taylor, 199, der übrigens für seine Berechnungen allen drei Indikatoren das gleiche Gewicht zugeordnet hat. 188 Auf die Verwendbarkeit des Mikrostaatsbegriffes als politikwissenschaftliche Kategorie kann hier nicht eingetreten werden; vgl. dazu beispielsweise Robert L. Rothstein, Alliances and Small Powers, New York/London 1968; David Vital, The Inequality of States, New York 1967. i67 Vgl. UNITAR Studie 131. 188 Vgl. UNITAR Studie 12 ff. 57
	        

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