Volltext: Liechtenstein und die Schweiz

So mag ein zahlenmäßig zwar sehr kleines, aber intellektuell, kultu­ rell und wirtschaftlich auf hohem Niveau stehendes Volk die völker­ rechtlichen Rechte und Pflichten in ausreichender Weise wahrnehmen können, während eine zahlenmäßig weit größere Gruppe von Men­ schen, deren Fähigkeitspotential und Entwicklungsniveau gering ist, dazu unter Umständen nicht in der Lage sein mag.43 Schließlich wäre noch zu prüfen, ob das Staatsvolk mehrheitlich aus Staatsangehörigen zu bestehen hat, oder ob eine zahlenmäßige Uber­ macht von Ausländern die Staatlichkeit aufs Spiel setzt. Die Frage erscheint im Anschluß an die Feststellungen über die zahlenmäßige Größe des Staatsvolkes als Ganzes einfach zu beantworten: Wenn wir mit Jellinek44 die Unterscheidung in Inländer und Ausländer für den Begriff des Staatsvolkes als unwesentlich halten, dann kann — in maiore minus — das Verhältnis der beiden Kategorien zueinander auch nicht begriffswesentlich sein. Immerhin ist dem entgegenzuhal­ ten, daß nicht nur das Selbstverständnis des Staates im Innenbereich, sondern auch seine politische Stellung gegen außen vom Kräftespiel beider Kategorien beträchtlich beeinflußt werden. Gerade hieraus erklärt sich deutlich die Forderung des Völkerrechts nach dem un­ abhängigen Staat als besonderen Qualitätsanspruch an die Staats­ gewalt. Ist es dem Staat aufgrund des Druckes der Heimatstaaten der Ausländer nämlich nicht mehr möglich, eine eigene Politik im Innern oder nach außen zu führen, und hat sich das Staatsvolk dem Staat und seinem Herrschaftsanspruch in einem Maße entfremdet, daß der Ausdruck der Affinität zu Drittstaaten Oberhand gewinnt, dann wird der Zusammenbruch des Staates kaum mehr aufzuhalten sein. Dieses Schicksal wird ihm nur dann erspart bleiben, wenn es den Staatsangehörigen gelingt, entweder durch Reduktion des Aus­ länderbestandes oder durch Verringerung des ausländischen Einflus­ ses der Identität ihres Staates wieder zum Durchbruch zu verhelfen. Im übrigen hat es sich ohnehin als problematisch erwiesen, einen zahlenmäßigen Höchstanteil der ausländischen Wohnbevölkerung festlegen zu wollen, wie die Diskussion anläßlich der diesbezüglichen Volksabstimmungen vom 7. Juni 1970 und vom 22. Oktober 1974 in 4S Vgl. z. B. — in etwas anderem Zusammenhang — die Auffassung von Hans Morgenthau, A Political Theory of Foreign Aid, in American Political Science Review 
1962, 305: «As there are individuals whose qualities and level of intelligence make it impossible for them to take advantage of economic opportunities, so are there nations similarly handicapped. To put it bluntly: as there are bums and beggars, so are there bum and beggar nations.» Von dieser Auffassung ist der Schritt zur oben gemachten Feststellung nicht mehr weit. 44 Vgl. hinten S. 22. 25
	        

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