Volltext: Liechtenstein und die Schweiz

Schwierigkeiten und allenfalls mit der (noch) mangelnden Aktualität begründen. Indessen ist es durchaus möglich, daß bei fortschreitender Zunahme der Weltbevölkerung sich diese Frage einmal stellen wird. Der andere Grund, weshalb die postulierte Minimalforderung an das Staatsgebiet nicht als Vorwand.für annektive Gebietsvergrößerungen verwendet werden darf, ist das Schutzbedürfnis des Kleinstaates, der wohl am ehesten als Opfer expansiver Staaten in Frage kommt. Da für die vorliegende Arbeit sich das Interesse auf die kleinsten Staaten konzentrieren muß, genügt es, wenn die hier verwendeten Begriffe und Kriterien auf deren. Bedürfnisse zugeschnitten sind; eine allge­ meine Verwendbarkeit wpllen sie nicht beanspruchen. Im übrigen ist die Gefahr naturgemäß gering, daß sich solche sehr kleine Staaten selbst mit Annexionsgelüsten über ihre bestehenden Grenzen hinaus­ wagen, sind sie in der Regel doch von größeren und mächtigeren Nachbarn umgeben, die. derlei Übergriffe kaum zu . dulden bereit wären. bb) Das Staatsgebiet des Fürstentums Liechtenstein Liechtenstein verfügt über ein zusammenhängendes Staatsgebiet von 160 km2.24 Das Land grenzt im Osten und Norden an Österreich (Land Vorarlberg), im Westen und Süden an die Schweiz (Kantone St. Gallen und Graubünden), wobei die westliche Grenze zur Schweiz durch den Rhein gebildet wird. Im Anschluß an die vorangegangenen grundsätzlichen Erörterungen stellt sich nunmehr die Frage, ob das Fürstentum tatsächlich über ein Territorium verfüge, welches den Anforderungen an ein Staatsgebiet genügt. Zunächst kann festgestellt werden, daß das von Liechtenstein bean­ spruchte Gebiet in seiner Gesamtheit völlig unbestritten war und ist. Weder die Nachbarländer noch Drittstaaten machen irgendwelche Rechte an liechtensteinischem Territorium geltend. Außerdem wird die liechtensteinische Staatsgewalt auf dem gesamten Gebiet effektiv ausgeübt. Was die Anforderung an die Größe des Staatsgebietes im Verhältnis zum Staatsvolk anbelangt, läßt sich errechnen, daß durchschnittlich jedem Einwohner25 eine. Bodenfläche von etwa 7 500 m2 zur Ver­ 24 Kranz, Dokumentation 248. 28 Einwohner im Jahre 1970: 21 350 (Amt für Statistik des Fürstentums Liechten­ stein, Liechtensteinische Volkszählung, Band 1, Vaduz 1972, 18). 20
	        

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