Volltext: Liechtenstein und die Schweiz

Gleichheit. Es begründet eine nichtorganisierte, nichtpolitische, funk- tionalistische und internationale völkerrechtliche Staatenverbindung (im weiteren Sinn). Es vermag'das Abhängigkeitsverhältnis umso weniger zu beeinflussen, als der Vertrag kurzfristig kündbar ist und Liechtenstein bereits über eine eigene Gesetzgebung für die Sozial­ versicherung und die entsprechenden Einrichtungen verfügt. 136
	        

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