Volltext: Das Fürstentum Liechtenstein und die Europäische Gemeinschaft

2. Beziehungen des Fürstentums Liechtenstein zur Europäischen Gemeinschaft 2.1 Bezugsrahmen der liechtensteinischen Europapolitik Staaten sind keine Gebilde, die getrennt von ihrer Umwelt leben. In der heutigen Zeit weltweiter Interdependenzen läßt sich die Isolierung eines Staates kaum vorstellen. Das heißt, daß jeder Staat, wenn auch in unterschiedlichem Maße, den Einflüssen anderer politischer Ein­ heiten1 ausgesetzt ist; heißt aber auch, daß von jedem Staat Einflüsse auf andere politische Einheiten ausgehen. Riklin umschreibt diesen Zustand mit dem Begriffspaar Einfluß und Abhängigkeit.2 Einfluß könnte etwa definiert werden als Einwirkungsmöglichkeit auf das eigene und das Schicksal anderer und Abhängigkeit als Einfluß an­ derer.3 Abhängigkeit und Einfluß bestimmen zusammen die Beziehungsmacht eines Staates, das heißt seine Fähigkeit, eigene Werte und Interessen im Rahmen seiner Beziehungen mit andern politischen Einheiten zur Geltung zu bringen. Die Beziehungsmacht eines Staates ist einerseits abhängig von seinen eigenen 
Machtfaktoren, das heißt, von den ihm zur Verfügung stehenden «Kräften»4 und anderseits von den Macht­ faktoren der übrigen politischen Einheiten sowie von ihrer Fähigkeit und ihrem Willen, davon effektiv Gebrauch zu machen. Nach Aron und Vital lassen sich etwa folgende Elemente der Macht unterscheiden:5 — Bevölkerung — Arbeitskräfte 1 Nicht nur Staaten treten im Bereich der internationalen Beziehungen als beein­ flussende bzw. zu beeinflussende Größen auf, sondern auch internationale Orga­ nisationen, weltweite Konzerne etc., weshalb der Ausdruck politische Einheit, d. h. machtpolitisch relevante Einheit, in diesem Falle angemessen sein dürfte. 2 Riklin A., Zur Konzeption der schweizerischen Außenpolitik, Gutachten ausge­ arbeitet im Auftrag der Studiengruppe für Außenpolitik beim Eidgenössischen Politischen Departement, in: Beiträge und Berichte der Forschungsstelle für Politikwissenschaft der Hochschule St. Gallen, Nr. 12, 1973, S. 9 f. 3 ebenda S. 9. 4 In Anlehnung an Raymond Aron könnte man die Kraft einer politischen Ein­ heit definieren als die Summe der ihr zur Verfügung stehenden Ressourcen bzw. Machtmittel oder Machtfaktoren. Der Begriff der Macht drückt den Einsatz dieser Mittel aus. Er entspricht somit der Aktion. Vgl. Aron R., Frieden und Krieg, Eine Theorie der Staatenwelt, Frankfurt a. M. 1969, S. 64 ff. 5 Vgl. Aron (Anm. 4), S. 68 ff. sowie Vital D., The Inequality of States, A Study of the Small Power in International Relations, 2. Aufl., Oxford 1972, S. 3. 39
	        

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