Volltext: Das Fürstentum Liechtenstein und die Europäische Gemeinschaft

increasing regional economic policies?», und er betonte: «The politi- cal, military and economic issues in Atlantic relations are linked by reality .. .»117 Kommt es zur Verwirklichung der Wirtschafts- und Währungsunion, so wächst Europa in eine neue Stellung internationaler Verantwor­ tung hinein. Seine internationale Glaubwürdigkeit, seine Anerken­ nung als vollgültiger Partner der übrigen Großen wird davon ab­ hängen, ob die EG-Staaten in diesem Falle bereit sein werden, die politische Konsequenz ihres wirtschaftlichen Zusammenschlusses zu übernehmen. Es dürfte für Liechtenstein angebracht sein, bei der Überlegung alter­ nativer Verhaltensmöglichkeiten gegenüber der Entwicklung der Europäischen Gemeinschaft davon auszugehen, daß im Laufe der Zeit auch der außen- und sicherheitspolitische Bereich von der Inte­ gration erfaßt werden könnte. Von den machtpolitischen Verhält­ nissen in Europa ausgehend erscheint Pompidous Formel: Integration in der Wirtschaft, in der Außenpolitik Harmonisierung118, am meisten Realisierungschancen zu haben. Diese Ideen laufen auf die Schaffung eines europäischen Staatenbundes119 hinaus. Das Entscheidungsschwer­ gewicht dürfte dabei beim Rat, dem abhängigen Staatenorgan, ver­ bleiben, was einer tendenziell stärkeren Stellung der Kommission und des Parlamentes nicht unbedingt im Wege stehen muß. 117 Text in: The Guardian weekly, 28. April 1973. 118 Vgl. Pressekonferenz des französischen Staatspräsidenten, Georges Pompidou, vom 21. Januar 1971, Text in: Le Figaro, 22. Januar 1971, deutscher Wort­ laut in: EA, 26. Jg. (1971), S. D 131 ff. 119 «Der Staatenbund ist eine völkerrechtliche Verbindung. Das heißt: Die Glied­ staaten bleiben souverän, ausschließlich völkerrechtsunmittelbar; die Kompe­ tenz-Kompetenz verbleibt, bei den Gliedstaaten; die Geltungsgrundlage des Staatenbundes ist ein völkerrechtlicher Vertrag, der nach den Regeln des all­ gemeinen Völkerrechts abgeändert und aufgehoben werden kann; der Bund besitzt keinen Staatencharakter.» (Riklin [Anm. 16], S. 117.) Seine Zustän­ digkeiten beziehen sich auf Angelegenheiten der Wirtschafts-, Außen- und Sicherheitspolitik. 38
	        

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