Volltext: Das Fürstentum Liechtenstein und die Europäische Gemeinschaft

tik77, unterbreitete Vorschläge für die Forschungspolitik78, die Energiepolitik79 und die Verkehrspolitik.80 — Der politische Integrationsbereich81 Die fortschreitende wirtschaftliche Integration beeinträchtigt in zunehmendem Maße die außenpolitische Entscheidungsfreiheit der beteiligten Länder. Nach mehreren fruchtlosen Versuchen kamen die EG-Staaten auf der Haager-Gipfelkonferenz 196982 überein, die außenpolitische Koordination zu institutionalisieren. Gemäß dem am 27. Oktober 1970 vom Rat gebilligten Davignon- Bericht83 haben die Außenminister oder, wenn nach Ansicht der Minister schwerwiegende Umstände oder die Wichtigkeit der an­ stehenden Themen dies rechtfertigen, die Staats- bzw. Regie­ rungschefs alle sechs, seit 1973 alle vier Monate84 sich zu Kon­ sultationen zu treffen. Die Regierungen sind überdies angehalten, sich in allen wichtigen Fragen der Außenpolitik zu besprechen. Am weitesten fortgeschritten ist die Harmonisierung der Außen­ handelspolitik. Sie wird seit Ablauf der Übergangszeit — gegen­ über den Staatshandelsländern seit 197385 — nach einheitlichen 77 Die Industriepolitik der Gemeinschaft, Memorandum der Kommission an den Rat, Brüssel 1970; Die Schaffung einer gemeinsamen industriellen Grundlage für Europa, Beilage 7/73 zum Bull. EG 1973. 78 Vgl. Aufzeichnung der Kommission für den Rat über eine umfassende Gemein­ schaftsaktion auf dem Gebiet der wissenschaftlich-technologischen Forschung und Entwicklung, Sonderbeilage 1/71 zum Bull. EG 1971; Ziele und Mittel einer gemeinsamen Politik auf dem Gebiet der wissenschaftlichen Forschung und der technologischen Entwicklung, Beilage 6/72 zum Bull. EG 1972. 79 Vgl. Notwendige Fortschritte auf dem Gebiet der gemeinschaftlichen Energie­ politik, Beilage 11/72 zum Bull. EG 72; Orientierung und vordringliche Maß­ nahmen auf dem Gebiet der gemeinschaftlichen Energiepolitik, Beilage 6/73 zum Bull. EG 1973; Vers une nouvelle Strategie de politique energikique pour la Communant6 (Communication et Proposition de la Commission au Conseil), Bruxelles, 29. Mai 1974, COM (74) 550 final. 80 Vgl. Entwicklung der gemeinsamen Verkehrspolitik, Sonderbeilage 8/71 zum Bull. EG 1971. 81 In Anlehnung an Bindschedler, der eine Staatenverbindung dann als politisch bezeichnet, wenn sie sich zum Ziele setzt, «das Machtverhältnis unter den be­ teiligten Staaten zu beeinflussen, es zu erhalten oder zu verändern», könnte man die durch den Zusammenschluß der nationalen Wirtschaftsräume hervor­ gerufenen Veränderungen der Europa beeinflussenden Machtverhältnisse als politischen Integrationsbereich bezeichnen, vgl. Bindschedler R. L., Staaten­ verbindungen, in: Staatslexikon, Bd. 7, 6. Aufl., S. 558. 82 Dokumente der Gipfelkonferenz im Haag, in: Bull. EG 1/1970, S. 7 ff. und 2/1970, S. 33 ff. 83 Vgl. Bericht der Außenminister der Mitgliedstaaten über die politische Eini­ gung vom 27. Oktober 1970 (Davignon-Bericht), in: Bull. EG 11/1970, S. 9 ff. 84 Vgl. Die erste Gipfelkonferenz der erweiterten Gemeinschaft vom 19. und 20. Oktober 1972 in Paris, Ergebnisse der Konferenz, in: Bull. EG 10/1972, S. 23. 85 Vgl. Bolz, Kunze und Wulf, Ost-West-Handel der EWG, Hamburg 1971, S. 28 ff. Der EG-Ministerrat beschloß am 8./9. Dezember 1969, daß die Frist für das Abschließen von bilateralen Handelsverträgen mit gewissen Ländern, vor allem den Ostblockstaaten, bis zum 31. Dezember 1972 verlängert wird. 31
	        

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