Volltext: Das Fürstentum Liechtenstein und die Europäische Gemeinschaft

1.4 Die Europäische Gemeinschaft 14.1 Ist-Zustand der Europäischen Gemeinschaft Der Ist-Zustand der Europäischen Gemeinschaft68 in der ersten Hälfte der siebziger Jahre kann als Gemeinsamer Markt bezeichnet werden. Folgende Wesenszüge zeichnen ihn aus: — Der wirtschaftliche Integrationsbereich Der freie Warenverkehr59, das heißt die Abschaffung von Aus­ fuhr* und Einfuhrzöllen sowie Abgaben gleicher Wirkung und mengenmäßigen Beschränkungen, ist weitgehend verwirklicht, ebenso die Schaffung eines gemeinsamen Außentarifs und einer gemeinsamen Wettbewerbspolitik. Die Steuerharmonisierung liegt immer noch im argen. Bis Ende 1973 gelang erst die Vereinheit­ lichung der Umsatzsteuersysteme für den Waren- und Dienst­ leistungsverkehr (Mehrwertsteuersystem). Die Harmonisierung der Mehrwertsteuersätze steht ebenso aus wie die Harmonisierung der übrigen Steuern. Größere Fortschritte wurden hingegen auf dem Gebiet der Rechtsharmonisierung erzielt. So erließen die Ge­ meinschaftsorgane seit Bestehen der EG eine ganze Reihe von Harmonisierungsmaßnahmen, u. a. im Bereich des Agrarrechts, des Versicherungs- und Patentrechts, des Außenhandelsrechts, des Energierechts, des Steuerrechts, des Währungs- und Finanzrechts, des Sozialrechts, des Gesellschaftsrechts, des Verkehrsrechts, des Zollrechts und des Zivilprozeßrechts.60 Von den oft besprochenen fünf Freiheiten der Europäischen Ge­ meinschaft ist neben dem freien Warenverkehr lediglich die Frei­ zügigkeit der Arbeitnehmer61 verwirklicht. Das Niederlassungs­ recht82 für Selbständigerwerbende und Gesellschaften sowie die 58 Vgl. Vertrag über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl, 18. April 1951, in: UNTS, Vol. 261, S. 140 ff.; Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, 23. März 1957, in: UNTS, Vol. 295, S. 23 ff.; Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft, 25. März 1957, in: UNTS, Vol. 295, S. 263 ff. 59 Art. 9 bis 37 EWGV. Ober den genauen Zeitplan der Errichtung des freien Warenverkehrs sowie die dabei aufgetretenen Probleme und noch bestehenden Ausnahmen geben die jährlichen Gesamtberichte der Kommission über die Tätig­ keit der Gemeinschaft sowie die monatlichen Bulletins der Europäischen Ge­ meinschaft Auskunft. Gemeinschaftliche Maßnahmen zur Rechtsangleichung (1958 bis 1971), Beilage 9/72 zum Bull. EG 1972. 61 Art. 48 bis 51 EWGV. 82 Art. 52 bis 58 EWGV. 28
	        

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