Volltext: Das Fürstentum Liechtenstein und die Europäische Gemeinschaft

7. Die Auswirkungen einer Annäherung Liechtensteins an die Euro­ päische Gemeinschaft auf die Grundrechte in Liechtenstein Keine ernstliche Gefahr besteht bei einer noch engeren Verbindung Liechtensteins zur Europäischen Gemeinschaft für den Schutz der Grundrechte. Seitdem der Europäische Gerichtshof anerkannt hat, «daß in den allgemeinen Grundsätzen der Gemeinschaftsordnung... auch Grundrechte der Person enthalten sind», hat man nicht mehr zu befürchten, der Bürger werde im Falle des Beitritts eines Staates zur EG in einen Raum verminderten Rechtsschutzes einbezogen. Schlußfolgerungen: 8. Beurteilung des Ist-Zustandes Die Beurteilung der heutigen Beziehungen Liechtensteins zur Euro­ päischen Gemeinschaft fällt unterschiedlich aus, je nachdem welche Ziele in den Vordergrund gehoben werden: Vom 
wirtschaftspolitischen Standpunkt aus stellt der Ist-Zustand ein Optimum dar, gelang es doch, unter Berücksichtigung des Zollver­ trages mit der Schweiz, eine wirtschaftlich vorteilhafte Verbindung mit der Europäischen Gemeinschaft zu realisieren. Vom 
staatspolitischen Standpunkt aus ist die gefundene Lösung frag­ würdig. Sie gewährt dem Fürstentum kaum Gelegenheit, eigene Werte und Interessen angemessen zur Geltung zu bringen. 9. Alternativen zum Ist-Zustand Alternativen zum Ist-Zustand sollten in erster Linie den liechten­ steinischen Einfluß auf jene ausländischen Entscheide stärken, die auch das Schicksal des Fürstentums beeinflussen. Um dieses Ziel zu erreichen, dürfte zunächst der Ausbau des Ressorts für Äußeres not­ wendig sein. Von Vorteil wäre auch die Stärkung der liechtensteini­ schen Präsenz im Ausland. Erst nach der Schaffung eines funktions­ fähigen, der liechtensteinischen Kapazität angemessenen außenpoliti­ schen Instrumentariums kann daran gegangen werden, vermehrten Einfluß gegenüber der Schweiz und der Europäischen Gemeinschaft zu erringen. Im Vordergrund steht dabei die Revision des Zollver­ trages mit der Schweiz, in der Absicht, Liechtenstein aus seinem Ver­ hältnis der Bevormundung herauszuführen und auf eine vermehrte Gleichberechtigung als souveräner Kleinstaat hinzuwirken. Damit verbunden werden könnte ein Beitritt Liechtensteins zu wichtigen internationalen Organisationen wie dem Europarat, der OECD und eventuell den Vereinten Nationen. 231
	        

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