Volltext: Das Fürstentum Liechtenstein und die Europäische Gemeinschaft

7. Zusammenfassung in Thesenform Aus dieser Arbeit ergeben sich verschiedene Schlußfolgerungen allge­ meiner Natur, die nicht nur mit Bezug auf die Europäische Gemein­ schaft relevant sind, sondern zugleich auch die gesamte liechtenstei­ nische Außenpolitik betreffen: Die liechtensteinische Ausgangslage: 1. Liechtenstein, ein Kleinstaat Das Fürstentum Liechtenstein verfügt nicht über ein Machtpotential, das im Verhältnis zu andern Ländern ohne zusätzliche Bemühungen die Beachtung liechtensteinischer Werte und Interessen gewährleistet. Was größere Staaten aufgrund ihres politischen Gewichts leicht er­ reichen, nämlich daß sie respektiert und ernst genommen werden, muß sich Liechtenstein durch kontinuierliche und systematische Klein­ arbeit erkämpfen. Im Verhältnis zur Schweiz und zur Europäischen Gemeinschaft be­ schränkt sich der liechtensteinische Einfluß auf die in den Abkom­ men mit diesen politischen Einheiten verankerten Einwirkungsmög­ lichkeiten. 2. Liechtenstein und die Schweiz Die gegenwärtigen Beziehungen zwischen Liechtenstein und der Schweiz können als Staatenverbindungen «sui generis» auf der Basis der partiellen Ungleichheit qualifiziert werden, die Liechtenstein wenig Möglichkeiten gibt, eigene Werte und Interessen in bezug auf jene schweizerischen Entscheide zu artikulieren, die auch das Schick­ sal des Fürstentums wesentlich beeinflussen. 3. Zusatzabkommen zwischen Liechtenstein, der Schweiz und der Europäischen Gemeinschaft Die Zusatzabkommen zwischen Liechtenstein, der Schweiz und der EWG bzw. der EGKS können rechtlich als Assoziationsverträge be­ zeichnet werden, durch welche das Fürstentum auf der Basis einer schwächeren, geminderten Rechtsstellung der industriellen Freihan­ delszone zwischen der Schweiz und der Europäischen Gemeinschaft beitritt. Diese Abkommen sind von zentraler wirtschaftlicher und politischer Bedeutung. Nach Rechnung des schweizerischen Bundesrates werden 229
	        

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