Volltext: Das Fürstentum Liechtenstein und die Europäische Gemeinschaft

mit ähnlich gelagerten Interessen dem ständigen Suchen von Unter­ stützung vorzuziehen wäre. Kollektivregelung der Beziehungen Liechtensteins zur Europäischen Gemeinschaft. Als Alternativen kämen in Frage ein gemeinsames Vorgehen zu­ sammen: — Mit einem andern Partner als der Schweiz. — Mit der Schweiz unter Änderung des heutigen Verhältnisses zur Eidgenossenschaft. — Mit der EFTA. — Mit andern Kleinstaaten. Kollektivregelung mit einem andern Partner als der Schweiz Die Hauptfrage muß dahingehend formuliert werden, ob ein Staat — in Frage käme wohl nur Österreich — Liechtenstein vermehrten Einfluß gewähren würde als die Schweiz. Es wäre Aufgabe des liechtensteinischen auswärtigen Dienstes, solche Informationen in Er­ fahrung zu bringen. Doch ist schwerlich einzusehen, warum Öster­ reich dem Fürstentum eine Lösung zugestehen sollte, die von der Schweiz abgelehnt wird. Trotz der administrativen Erschwerung des liechtensteinisch-schwei­ zerischen Handels wäre bei der Wahl dieser Alternative kurzfristig nicht mit einer fundamentalen Umstrukturierung des äußerst engen Warenverkehrs mit der Eidgenossenschaft zu rechnen. Damit würden schweizerische Entscheide nach wie vor Liechtenstein beeinflussen, ohne daß die heute existierenden informellen Einflußkanäle weiter­ hin funktionierten. Dazu kommt, daß für den Fall einer engen Ver­ bindung mit Österreich die Unterstützung des liechtensteinischen Volkes erlangt werden müßte. Bei der bereits mehrfach erwähnten Umfrage sprachen sich nur rund 1 % der befragten Stimmbürger für eine Anlehnung ihres Landes an Österreich aus.34 Es bleibt zu untersuchen, ob Liechtenstein zusammen mit einem an­ dern Partner als der Schweiz mehr Einfluß auf sein Verhältnis zur EG und auf den auch das Fürstentum betreffenden internen EG- Entscheidungsprozeß erlangen könnte. Die Antwort auf diese Frage fällt negativ aus. Die Wahrscheinlichkeit ist nicht groß, daß die EG den Rest-EFTA-Staaten unterschiedliche Bedingungen einräumt. Trotzdem diese zum Beispiel bei Eröffnung der Vorgespräche über 34 Gyger, Kranz und Niedermann (Anm. 4), S. 195. 221
	        

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