diese Lösung die Schaffung von Konsultationsmechanismen und anderer informeller Einwirkungsmöglichkeiten auf EG-Beschlüsse. Dazu kommt ein liechtensteinisches Rücktrittsrecht vom Assozia tionsvertrag. Graphik 501: Alternative Verhaltensmöglichkeiten Liechtensteins gegenüber der Europäischen Gemeinschaft. 200