Volltext: Das Fürstentum Liechtenstein und die Europäische Gemeinschaft

— Freizügigkeit der Arbeitnehmer — Niederlassungsfreiheit — Dienstleistungsverkehrsfreiheit — Kapitalverkehrsfreiheit — Gemeinsame Außenhandelspolitik — Koordination der mittel- und kurzfristigen Wirtschaftspolitik (Konjunktur-, Wachstums-, Struktur- und Regionalpolitik) — Koordination der Sozialpolitik (Krankenkassen, Altersversiche­ rung etc.) — Koordination der Beschäftigungspolitik — Gemeinsame Agrarpolitik — Koordination von Industrie-, Forschungs-, Energie- und Ver­ kehrspolitik Neben den vier Freiheiten bildet die prozeßpolitische und sektorale Koordination im wirtschaftlichen Bereich ein wesentliches Merkmal des Gemeinsamen Marktes. Es hat sich in der Integrationswirklich­ keit nämlich gezeigt, daß ohne weitgehende prozeßpolitische Inte­ gration die Faktormobilität nicht gesichert werden kann. Die liech­ tensteinische «treaty making power» würde bei der Schaffung eines Gemeinsamen Marktes formell nicht wesentlich weiter eingeschränkt als bei der Zollunion. Die Wirtschafts- und Währungsunion Mit einer Europäischen Union in der Form eines Staatenbundes der meisten westeuropäischen Staaten wäre als höchste liechtensteinische Assoziationsform die Schaffung einer Wirtschafts- und Währungs­ union denkbar. In diesem Falle ergäbe sich ein Ubergang zur pro­ zeßpolitischen Integration in größerem Umfange. «An economic union, as distinct from a common market», schreibt Balassa, «com- bines the suppression of restrictions on commodity and factor move- ments with some degree of harmonization of national economic poli- cies, in order to remove discrimination that was due to disparities in these policies.»9 Die Wirtschafts- und Währungsunion als Assoziationsform könnte etwa folgende Integrationselemente umfassen: — Freier Warenverkehr — Gemeinsamer Außentarif — Gemeinsame Wettbewerbsordnung 9 ebenda. 194
	        

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