Volltext: Das Fürstentum Liechtenstein und die Europäische Gemeinschaft

5. Alternative Verhaltensmöglichkeiten Liechtensteins gegenüber der Europäischen 
Gemeinschaft Im folgenden Kapitel geht es darum, die verschiedenen liechtenstei­ nischen Verhaltenselemente zu kohärenten Verhaltensstrategien zu konkretisieren. Drei Bezugskategorien werden als Ausgangspunkte herangezogen: 1. Die Beziehungsart 2. Der Beziehungsraum 3. Die Beziehungsmacht 5.1 Beziehungsart Als Beziehungsart könnte man die formale Ausgestaltung der Be­ ziehungen zwischen Liechtenstein und der Europäischen Gemein­ schaft bezeichnen. Theoretisch ergibt sich dafür ein beinahe uner­ schöpflicher Katalog von Möglichkeiten.1 Sie lassen sich schematisch in drei Verhaltensgruppen einteilen: 51.1 Beitritt Von einem Beitritt Liechtensteins zur Europäischen Gemeinschaft könnte man dann sprechen, wenn in Liechtenstein das gesamte pri­ märe und sekundäre Gemeinschaftsrecht in gleicher Weise zur An­ wendung gelänge wie in den übrigen EG-Staaten. Im Falle eines Beitritts hätte Liechtenstein, abgesehen von allfälligen Anpassungen der Verträge und der Rechtsakte der Organe der Gemeinschaft, die bestehenden Vereinbarungen zwischen den EG-Staaten sowie das sich daraus ergebende sekundäre Gemeinschaftsrecht zu übernehmen und träte gemäß den Bestimmungen des Beitrittsvertrages in diesel­ ben Rechte und Pflichten ein wie die übrigen EG-Staaten.2 1 Aschinger F. und Zeller W., Die Schweiz und die EWG, Zürich 1968, S. 42 ff. und 80 ff. 2 Vgl. dazu die Bedingungen der Europäischen Gemeinschaft für die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen, Dokumente der Gipfelkonferenz im Haag, in: Bull. EG 1/1970, S. 7 ff. und 2/1970, S. 33 ff. 190
	        

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