Volltext: Das Fürstentum Liechtenstein und die Europäische Gemeinschaft

demokratischen Rechte ergeben. Liechtenstein muß alles daran setzen, seinen Anspruch auf verhältnismäßige Gleichberechtigung mit den andern Staaten durchzusetzen. Letztlich hängt das Uberleben von Kleinstaaten davon ab, ob ihre Bürger die Möglichkeit haben, ihre Werte und Interessen im auch sie betreffenden Entscheidungsprozeß zu artikulieren. Die Kleinstaatlichkeit bietet sicher Vorteile, doch besteht die Gefahr, daß die kleinen von den größeren Staaten über­ rollt werden und nur mehr die Möglichkeit haben, sich im Rahmen von andern gesetzten Grenzen zu entfalten. 189
	        

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