Volltext: Das Fürstentum Liechtenstein und die Europäische Gemeinschaft

Fortschritte auf dem Bereich der Wirtschaftsprozeßpolitik93 sowie eine zunehmende Koordinierung der Außen- und Sicherheitspolitik. Durch das gemeinsame Ausüben jener Kompetenzen, die allein nicht mehr wahrgenommen werden können, wird die Entscheidungskapazität der EG-Staaten bei Schaffung einer generellen Wirtschaftsunion wie­ der zunehmen. Die fortschreitende Integration führt jedoch zu einer weiteren Ver­ änderung der Einwirkungsmöglichkeiten der verschiedenen nationa­ len Entscheidungsträger. Die demokratischen Elemente verlieren in dem Maße an direktem Einfluß auf den Entscheidungsprozeß als der Bereich der einer unmittelbaren Partizipation entzogenen Außenpoli­ tik expandiert bzw. Kompetenzen auf unabhängige EG-Organe — Kommission, Gerichtshof, Parlament — verlagert werden. Das Postu­ lat der Demokratisierung der Außenpolitik und der EG gewinnt da­ mit zunehmend an Bedeutung. Einen Ausgleich zum weiterhin ex­ pandierenden Exekutivbereich könnte im Rahmen der generellen Wirtschaftsunion etwa die nationale Direktwahl der Repräsentanten der EG-Staaten ins europäische Parlament bilden, womit den betrof­ fenen Völkern in vermehrtem Maße wieder die Chance geboten würde, auf den EG-Entscheidungsprozeß und damit auf ihr eigenes Schicksal einzuwirken. Die Einflußmöglichkeiten auf diesem Weg sind allerdings solange begrenzt, als das europäische Parlament nur geringe eigene Kompetenzen hat. Setzt man die von den EG-Staaten geplante Europäische Union einem Staatenbund gleich, so darf man davon ausgehen, daß nach ihrer Errichtung die wirtschaftliche Integration abgeschlossen sein wird und auch die Außen- und die Sicherheitspolitik gemein­ schaftlich gehandhabt werden. Wie würde sich dies auf die verschie­ denen nationalen Entscheidungsträger auswirken? Die Beeinträchti­ gung des direkt-demokratischen Elementes hätte nun, da der «trans- fer of power» vorläufig abgeschlossen ist, ein Maximum erreicht. Alle jene Kompetenzen, die auf Gemeinschaftsebene ausgeübt wer­ den, wären der direkt-demokratischen Mitwirkung entzogen. Das heißt jedoch nicht, daß die Völker der betroffenen Staaten keine Möglichkeit mehr hätten, um auf den auch sie beeinflussenden EG- Entscheidungsprozeß einzuwirken. Es ständen ihnen etwa folgende Wege offen, um ihre Werte und Interessen zur Geltung zu bringen: Zum einen die Direktwahl des europäischen Parlamentes, das in einem europäischen Staatenbund mit zusätzlichen Kompetenzen — Wahl 93 Die Wirtschaftsprozeßpolitik bewegt sich innerhalb des gegebenen institutionellen Rahmens und bezweckt die Lenkung und Steuerung der wirtschaftlichen Schwankungen, (z. B. Konjunkturpolitik, Währungspolitik etc.). 169
	        

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