Tabelle 402: Streuung des Außenhandels der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft nach Herkunft und Bestimmung 1973 in Prozenten 1973 Gesamteinfuhr nach Gesamtausfuhr nach Herkunft Bestimmung EG EFTA
USA Rest EG EFTA
USA Rest Deutschland 52,2 9,2 8,4 30,2 47,1 16,7 8,4 27,8 Frankreich 55,1 6,1 8,3 30,5 55,6 9,2 4,7 30,5 Italien 48,9 6,6 8,3 36,2 50,1 9,7 8,6 31,6 Niederlande 59,7 5,3 8,6 26,4 72,4 7,2 3,6 16,8 Benelux 70,6 4,5 5,6 19,3 73,0 6,2 5,6 15,2 Ver. Königreich 32,8 14,9 10,2 42,1 32,3 13,9 12,2 41,6 Irland (1972) 69,1 5,7 7,4 17,8 76,9 1,5 9,7 11,9 Dänemark 46,1 28,3 6,7 18,9 46,1 26,5 7,3 20,1 Quelle: OECD, Serie A, August 1974. Dies ist darauf zurückzuführen, daß die Harmonisierung der wirt schaftlichen Ordnungspolitik87 innerhalb der EG bereits sehr weit vorangetrieben wurde. Ansätze für ein gemeinsames Verhalten sind auch auf den Gebieten der Reform- und Sektorenpolitik88 erkennbar, wobei die gemeinsame Landwirtschaftspolitik am weitesten fortge schritten ist. Der Stand des Zusammenlegens von Hoheitsrechten deckt sich jedoch nicht mit dem Interdependenzgrad, das heißt, die originären und gegenüber allen Mitgliedstaaten gleichen Kompeten zen der Gemeinschaft gehen weniger weit als die Kompetenzverluste der beteiligten Staaten.89 Es fehlt den Gemeinschaftsorganen weit gehend an Kompetenzen zur Lenkung des interdependenten Gesche hens im Rahmen der gemeinsamen Ordnung. Aus der Schaffung des Gemeinsamen Marktes resultiert damit für die EG-Staaten nicht nur eine Verlagerung, sondern auch eine Beeinträchtigung ihrer Entschei dungskapazitäten.90 87 Ordnungspolitische Integrationsmaßnahmen beziehen sich auf die Institutionen der Wirtschaft, d. h. auf die Schaffung, Ergänzung und Änderung des insti tutionellen Rahmens (Errichtung einer Zollunion; Beseitigung von Restriktio nen, welche die Faktormobilität beeinträchtigen; Harmonisierung von Wett bewerbs-, Steuer- und Rechtsvorschriften etc.). In Anlehnung an Tinbergen J., Wirtschaftspolitik, Freiburg i. B. 1968, S. 65 ff. 88 Die Reformpolitik bezieht sich auf die Änderung der Grundlagen des Wirt schaftssystems im Bestreben, vermehrt soziale und humanitäre Aspekte zu be rücksichtigen; und die Sektorenpolitik ist auf die Steuerung und Lenkung der Wirtschaftssektoren (Landwirtschaft, Industrie, Forschung, Energie, Verkehr etc.) gerichtet. 89 Vgl. Anm. 27. 99 Vgl. 4.1. 167