Volltext: Das Fürstentum Liechtenstein und die Europäische Gemeinschaft

biler sozialer und politischer Verhältnisse. Die Beseitigung dieser Vor­ züge bei einer einseitigen und weitgehenden Annäherung Liechten­ steins an die EG würde sich Wohlstands- und wachstumsmindernd auswirken. Negative Konsequenzen müssen u. a. erwartet werden von: — den höheren EG-Außentarifen — der vorgesehenen Steuerharmonisierung — der teilweisen Beseitigung des Bankgeheimnisses — der Öffnung des Kapitalmarktes — der Harmonisierung der Finanz- und Währungspolitik — etc. Liechtenstein würde dadurch weitgehend seine heutige Sonderstellung verlieren, durch welche es seine Standortnachteile bisher ausgleichen konnte. Das Fürstentum hat besonders auch den Struktureffekten Beachtung zu schenken. Eine nationale Wirtschaft ist ein sehr komplexes, aus verschiedenen interdependenten Elementen bestehendes Gebilde. Die Beeinträchtigung eines Teils hat Auswirkungen auf das Ganze. Struk­ turbereinigungen dürfen nicht schlechthin der Beseitigung von Fehl­ allokationen von Produktionsfaktoren gleichgesetzt werden. Die zu erwartende Produktivitätssteigerung der Exportindustrie kann sich durchaus als vordergründig erweisen, wenn davon Branchen mit großen «external economies», wie etwa die Berglandwirtschaft, be­ einträchtigt werden. Diese Entwicklung muß nicht nur für den Fall der Übernahme der EG-Agrarordnung, sondern in einem geringeren Außmaß bereits für den Abbau von Handelsschranken erwartet wer­ den, ist doch z. B. die Landwirtschaft, nicht zuletzt wegen den von ihr zu tragenden «social costs»51, nicht in der Lage, im selben Maße vom europäischen Zusammenschluß zu profitieren wie integrations­ bevorzugte Branchen, welche zunehmend die Produktionsfaktoren der benachteiligten anziehen. Notwendige Leistungen werden dadurch entweder nicht mehr erbracht oder müssen abgegolten werden, was sich mittelbar oder unmittelbar auf die Kostenstruktur der ganzen Wirtschaft auswirkt. Das europäische Integrationskonzept trägt auf der Stufe des Ge­ meinsamen Marktes diesem Problem wenig Rechnung. Die an­ 51 Als «social costs» bezeichnet man Kosten, «die ihr Verursacher nicht selbst trägt, sondern die von Dritten oder der Gemeinschaft getragen werden müs­ sen». Vgl. Nydegger A., Die Social Costs des Umweltgleichgewichts, in: Um­ weltschutz und Wirtschaftswachstum, Referate und Seminarergebnisse des ersten Symposiums für wirtschaftliche und rechtliche Fragen des Umweltschut­ zes an der Hochschule St. Gallen, Oktober 1971, Frauenfeld 1972, S. 143 f. 122
	        

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