Volltext: Das Fürstentum Liechtenstein und die Europäische Gemeinschaft

Präferenzverträge verbunden sind. Da diese nun teureren Importe zum großen Teil in Liechtenstein verarbeitet und dann wieder expor­ tiert werden, wirkten sich höhere Importzölle unmittelbar auf die liechtensteinischen Exportpreise aus, was die Konkurrenzlage bzw. die Rentabilität der liechtensteinischen Industrie beeinträchtigen würde. Negative Auswirkungen wären auch von einer Übernahme des EG- Mehrwertsteuersystems zu erwarten. Im Vergleich zum heute gelten­ den schweizerischen Warenumsatzsteuersystem ergäbe sich eine Ver­ sechsfachung der steuerpflichtigen Betriebe28 mit dem damit verbun­ denen administrativen Mehraufwand. Da für die indirekten Steuern das Bestimmungslandprinzip29 gilt, würden aus der massiven Erhö­ hung der Umsatzsteuersätze für die Industrie kaum Nachteile er­ wachsen. Die negativen Konsequenzen hätten die Konsumenten zu tragen. Von ebenso großer Bedeutung wie die Auswirkungen auf das Pro­ duktionsvolumen und die Exportpreise sind die Konsequenzen der europäischen Integration für die liechtensteinischen Wirtschaftsstruk­ turen. Um die volle Tragweite dieses Problems erfassen zu können, soll zunächst der Aufbau des Sekundärsektors kurz beschrieben wer­ den. Wie aus der Tabelle 303 hervorgeht, liegt das Schwergewicht ein­ deutig in der metallverarbeitenden Branche, die rund 60% der in industriellen Betrieben tätigen Personen Liechtensteins beschäftigt. Zu dieser nicht unproblematischen Branchenkonzentration gesellt sich die Betriebskonzentration. Die vier größten Metallkonzerne — Hilti- Gruppe, Balzers-Werke, Hoval-Werke sowie Preß- und Stanz-Werke — beschäftigten anfangs 1974 in Liechtenstein etwa 3000 Personen, was rund einem Viertel der aktiven Bevölkerung entspricht. Ihr Kon­ zernpersonal im In- und Ausland ist annähernd gleich groß, wie die Zahl aller in Liechtenstein Beschäftigten.30 Die Hilti-Gruppe, die größte Unternehmung Liechtensteins, gab anfangs 1974 allein 24% der in industriellen Betrieben tätigen Personen in Liechtenstein Arbeit. Auf den für das Fürstentum lebenswichtigen ausländischen Märkten konnten sich nur wenige, leistungsfähige Unternehmen durchsetzen, 28 Da im Fürstentum Liechtenstein die schweizerische Warenumsatzsteuer erhoben wird, gelten die gleichen Bedingungen wie in der Eidgenossenschaft. Vgl. dazu Locher K., Fiskalische Aspekte der Integration, in: Die Schweiz und die euro­ päische Integration (Anm. 22), S. 185. 29 Beim Export können indirekte Steuern abgezogen werden, müssen jedoch im Bestimmungsland nach den dort geltenden Steuervorschriften entrichtet werden. 30 Gemäß Informationen dieser vier Betriebe. 113
	        

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