Volltext: Beiträge zum liechtensteinischen Selbstverständnis

gen zur Zeit einer hoffentlich schöpferischen Ruhe), Sprach- und Hobbykurse, Vortrags- und Ausstellungstätigkeit, intensivierte Lehr­ lingsbildung und berufliche Weiterbildung in den Betrieben. Das Gymnasium ist von der Privilegiertenschule zur Volksbildungsstätte geworden. Das neue liechtensteinische Schulgesetz vom Jahre 1971 schafft die Grundlagen für eine Differenzierung der Schularten und damit für eine den verschiedenen Anlagen und Bedürfnissen der Schüler vom Kindergarten bis zur Mittelschule besser entsprechende Bildung, um, wie Artikel 1 sagt, «die harmonischen Kräfte des jungen Menschen» zu fördern und «ihn nach christlichen Grundsätzen zu einem selbständigen, verantwortungsbewußten ... Menschen und Glied des Volkes und Staates zu erziehen.»6 Es bringt u. a. eine Ver­ längerung der Schulpflicht auf 9 Jahre, ausgebaute Oberstufen und mit einer Orientierungsstufe zwischen Primarschule und Gymnasium, welche sich der «nichtintegrierten Gesamtschule» nähert, den gebro­ chenen Bildungsweg. Der dauernde Blick auf die neuesten Entwicklungen und Erkenntnisse im Schul- und Bildungswesen wird unabdingbar sein. Ein dafür ein­ gesetzter Bildungsbeauftragter sollte die zuständigen Stellen (und die Presse) mit den nötigen Dokumentationen und Empfehlungen ver­ sehen. Jede Sorgfalt muß der Lehrerfortbildung geschenkt werden. An­ gebot und Niveau der liechtensteinischen Presse müßten gehoben wer­ den, u. a. durch Journalisten mit Fachwissen. Die Einrichtung eines eigenen liechtensteinischen Radio- und Fernsehprogramms mit ausge­ wählten Sendezeiten, in Übereinkunft mit den Sendern der Nachbar­ länder technisch sicher realisierbar, wäre ernsthaft zu prüfen. Diese wenigen Vorschläge, die sich fortsetzen ließen, zeigen die Richtung. Initiative und Flexibilität aller verantwortlichen Stellen — gerade in Liechtenstein mehr als anderswo möglich — werden entscheiden, ob das liechtensteinische Bildungswesen einen Vorsprung gewinnen kann oder ob es bald wieder, getreu seiner Geschichte, nachhinkt. Die finanziellen Voraussetzungen sind gegeben: Liechtenstein kann bei der gegenwärtigen günstigen Wirtschaftslage und angesichts der Tatsache, daß es vom meist schwersten Brocken im Etat der andern Länder, der Rüstungslast, frei ist, grundsätzlich mehr Mittel und Kräfte für das Bildungswesen aufwenden als seine Nachbarn. So läßt sich sagen: In einer möglichst umfassenden Bildung, Aus­ bildung und Weiterbildung liegt der Schlüssel zur Selbstverwirkli­ chung Liechtensteins. Es kann Qualität und vielleicht in dem und jenem Vorbild werden. Dann erhält es sich auch seine Existenzbe­ e) Schulgesetz vom 15. Dezember 1971, Liechtensteinisches Landesgesetzblatt, Jahrgang 1972, Nr. 7. 30
	        

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