trachtet haben, in ihrer Meinung bestätigt sehen. Gewiß würde ein besonders ausgeprägtes Selbstbewußtsein auch dann ausschließlich Kontakte auf höherer Ebene verlangen, wenn solche auf der niedereren effizienter wären: aus Prinzip, sozusagen. Somit ließe sich höchstens folgern, in Liechtenstein sei kein besonders starkes Staatsbewußtsein anzutreffen. Daraus aber auch schließen zu wollen, es fehle weit gehend, ginge sicher zu weit. Vielmehr läßt sich das Resultat etwa dahingehend interpretieren, daß die bisher geübte Praxis auf das Wohlwollen der Wähler stößt, und weiter, daß diese in Zweifels fällen dem regionalen zwischenstaatlichen Verkehr den Vorzug zu geben scheinen. b) Die Frage, was von der Idee eines «Kantons Liechtenstein» zu halten sei, war nicht in erster Linie als Schock-Frage gedacht, wenn gleich diese Nebenwirkung nicht unerwünscht war. Fragebogentech nisch bildete diese 16. Frage einen günstigen Abschluß der Sach fragen. Es steht wohl außer Zweifel, daß nicht nur der Stimmbürger, sondern auch die Behörden in Liechtenstein einen stärkeren Einfluß auf die Gestaltung lebenswichtiger Regelungen auf politischem, wirt schaftlichem und rechtlichem Gebiet ausüben könnten, wenn ihr Land ein Kanton der Schweiz wäre. Anderseits würde dies bedingen, daß das Fürstentum auf charakteristische Eigenschaften seiner eigen staatlichen Existenz verzichten müßte — vorab natürlich auf die Monarchie. Es durfte daher erwartet werden, daß die Ergebnisse ziemlich aufschlußreich ausfallen würden. Namentlich ist von Be deutung zu wissen, wo die Grenze zwischen rationalem und emotio nellem Denken etwa verläuft. Die Alternative stellte sich in diesem Sinne so, daß der Befragte wählen konnte zwischen verstärktem Mit bestimmungsrecht26) unter Preisgabe der nationalen Identität und Aufrechterhaltung der letzteren unter Verzicht auf zusätzliche poli tische Einflußmöglichkeit. Der Entscheid ist — einmal mehr — sehr klar gefällt worden: Mehr als vier Fünftel der Befragten bringen kein Verständnis dafür auf, daß diese Frage auch nur diskutiert wird — sie scheint geradezu tabu zu sein. Das läßt aber auch die Vermutung zu, daß für die weitaus größte Zahl der Liechtensteiner das Demokratieproblem kaum ein Problem ist, sondern die herrschenden Verhältnisse in dieser Hinsicht akzeptiert werden. Das in früherem Zusammenhang erwähnte Malaise beschränkt sich offenbar auf eine kleine Minderheit und hat zumin dest noch keine weiteren Kreise gezogen. Eine gewichtige Einschrän kung muß aber sogleich gemacht werden: Von der großen Gruppe w) Es können hier nur die formellen Gegebenheiten in Betracht gezogen werden. 139