Volltext: Beiträge zur liechtensteinischen Staatspolitik

Europäischen Gemeinschaften (EG) in Erwägung zu ziehen. Liech­ tenstein ist ein Teil Europas, das Geschick dieser Gemeinschaft kann ihm nicht gleichgültig sein, ebenso wenig ihm gleichgültig sein kann, welche Stellung es darin einnimmt. Der Vertrag zwischen Liechten­ stein, der Schweiz und den EG vom 22. Juli 1972 ist ein erster Schritt in einer guten Richtung, dem aber weitere folgen müssen. Wohl ist es bequemer, die Beziehungen zu den EG über die Schweiz laufen zu lassen; es fragt sich aber, ob das für eine fernere Zukunft die richtige Methode sei. Das an sich unwiderlegbare Gegenargument, die EG bezeugten kein Interesse an einer selbständigen liechtensteinischen Europapolitik, ist eben bereits eine Folge länger dauernder außen­ politischer Abstinenz. Der Entscheid, Liechtenstein bei der Botschafterkonferenz in Helsinki zur Vorbereitung einer 
europäischen Sicherheitskonferenz vertreten zu lassen, war, wie sich bereits gezeigt hat, außerordentlich lohnend. Es ist weitherum nicht nur von der Existenz Liechtensteins Kenntnis genommen worden, sondern gleichzeitig auch von dessen Willen, einen aktiven Beitrag zu Europas Zukunft zu leisten. Solche An­ zeichen einer aktiven Außenpolitik sind aber für das Uberleben des Kleinstaates absolut notwendig. Der Kleinstaat darf nicht damit rechnen, daß er im Getriebe der wichtigen Weltgeschäfte von den Größeren vergessen und daher in Ruhe gelassen werde. Diesem Trug­ schluß kann nur erliegen, wer den Trend zur Konzentration auf allen Lebensgebieten nicht erkannt hat. Auch die Staaten sind davon be­ troffen — wenn vielleicht nicht in erster Linie auf politischem Gebiet, so doch auf wirtschaftlichem, auch auf geistig-kulturellem. In einer Zeit der menschlichen Vermassung, der Verketzerung des Individualismus und dem Unbehagen vor dem Moloch Staat müssen jene Menschen, die das Glück haben, in übersichtlichen kleinstaat­ lichen Verhältnissen zu leben, dies dankbar anerkennen. Es ist kaum bestreitbar, daß der Kleinstaat vielleicht nicht als Dienstleistungs­ betrieb aber sicher als Organisation der Macht der Gemeinschaft den Bedürfnissen des Individuums wesentlich gerechter werden kann als größere Einheiten. Die Identifikation des Einzelnen mit «seinem» Staat läßt sich viel leichter herstellen in überschaubaren Verhältnissen als in großräumigen Staaten. Natürlich dürfen auch die Nachteile nicht übersehen werden. So kann gerade die Tatsache der Übersicht­ lichkeit, wo jeder jeden kennt, die Kontrolle der Staatsgewalt über­ borden lassen, indem sie nicht mehr nur sach- sondern auch personen­ 91
	        

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