Volltext: Beiträge zur liechtensteinischen Staatspolitik

einmal mit einer Inselgruppe, die den Stand eines unterentwickelten Gebietes nicht überschritten hat, ganz abgesehen von den rechtlichen, wirtschaftlichen und politischen Abhängigkeiten, nicht in denselben Topf geworfen werden. Dasselbe gilt für kleine Staaten, welche von ihrer Kolonialmacht eben erst in die Unabhängigkeit entlassen wor­ den sind, im Vergleich zu den historischen Kleinstaaten Europas, die — und das wird gerne übersehen — den Beweis ihrer Lebensfähig­ keit ja nicht mehr schuldig sind, sondern heil die Stürme der Jahr­ hunderte überdauert haben. Es kann nicht darum gehen, den Begriff des Mikrostaates aus der Welt zu schaffen. Das Wort und die sinnverwandten Ausdrücke haben sich nun einmal eingebürgert. Diese Bezeichnungen dürfen auch nicht generell als abschätzig aufgefaßt werden. Es ist ihnen im Gegen­ teil eine gewisse Praktikabilität nicht abzusprechen, wenn einfach von ungewöhnlich kleinen Staatsgebilden die Rede sein soll. Man muß aber davor warnen, den Begriff des Mikrostaates als wissenschaftliche Kategorie zu verwenden, weil — wie wir gesehen haben — es diese Kategorie nicht gibt. Aus dem gleichen Grund darf aber auch nicht eine neue Art von staatsähnlichen Gebilden gleich welchen Namens begründet werden, welche sich von «gewöhnlichen» Staaten nur durch ihre Größe unterscheiden, vor allem dann nicht, wenn man dieser vermeintlichen Gruppe einen Status minderen Rechts zuzuord­ nen gedenkt. Zur Stellung kleiner Staaten in der Staatengesellscbaft, dargestellt am Beispiel Liechtensteins Diese Überlegungen leiten über zur Frage, welche Stellung solchen kleinsten Staatswesen im Rahmen der Staatengesellschaft zukommen soll. In einer Zeit, da der Gedanke der Kooperation und Integration nicht nur aufgrund altruistischer Ideale sondern auch der Sachzwänge wegen allgemeine Zustimmung findet, wäre zu wünschen, daß diese Einstellung auch gegenüber den Kleinstaaten geübt würde. Dabei werden die Größeren oft ein gewisses Entgegenkommen zeigen müs­ sen, das nicht rein ökonomisch begründet werden kann, sondern auf der Grundlage der Solidarität aufbauen sollte. Die in Frage stehenden kleinen Staaten können nicht einfach aus ihrer Umgebung entfernt werden, weshalb sich ihre Außenbeziehungen auf zwei Ebenen ab­ spielen: Die eine Ebene ist jene des Verhältnisses zu Nachbarstaaten oder anderen Kooperationspartnern, die andere ist jene der organi­ sierten Staatengesellschaft. Im 
Verhältnis zu Nachbarstaaten oder anderen Ländern, mit denen 88
	        

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