Volltext: Beiträge zur liechtensteinischen Staatspolitik

Eine weitere Staatsvoraussetzung wird — vor allem im Bereiche der internationalen Beziehungen — in der sogenannten 
Staatenverkehrs­ fähigkeit gesehen. Diese Eigenschaft des Staates beinhaltet nichts an­ deres, als daß dieser die praktische Möglichkeit haben muß, mit anderen Staaten in Kontakt zu treten. In einem Teil der Lehrmeinun­ gen ist diese Fähigkeit in neuester Zeit sogar zur wesentlichsten er­ klärt worden. Immerhin fällt es schwer, hinsichtlich der Anforde­ rungen an Art und Umfang der unbedingt notwendigen Beziehungen Hinweise zu finden. Zunächst ist ungewiß, ob tatsächlich jedes Ge­ bilde, welches als Staat qualifiziert werden will, über diese Staaten­ verkehrsfähigkeit verfügen muß. Es läßt sich durchaus auch ein großer Staat vorstellen, der überhaupt keinen Wunsch nach Außen­ beziehungen verspürt, auf den Aufbau einer Organisation für solche Beziehungen entsprechend verzichtet, aber deshalb in objektiver Sicht doch noch lange nichts von seiner Staatlichkeit einbüßt. Eine logische Notwendigkeit zu Außenbeziehungen besteht also nicht. Aber auch, wenn man zu einem anderen Schluß gelangen sollte, bleibt die Frage nach Art und Umfang solcher Beziehungen offen. Die «normale» Art der Beziehungen zwischen den Staaten beruht auf der diplomatischen und allenfalls konsularischen Vertretung. Diese Feststellung war seit Jahrhunderten zutreffend und sie ist es weit­ gehend heute noch. Trotzdem haben sich in allerjüngster Zeit gewisse Entwicklungen ergeben, die möglicherweise eine gelegentliche Ände­ rung dieser Gepflogenheiten andeuten könnten. So hat sich zunächst einmal eine Verlagerung von den bilateralen zu multilateralen Kon­ takten ergeben, was zu einer Aufwertung der Vertretungen bei inter­ nationalen Organisationen geführt hat. Zum anderen ist es jüngst in Mode gekommen, durch eine Art Reisebotschafter nicht nur die akkreditierten diplomatischen Vertreter, sondern sogar Außenminister in ihrer Bedeutung sinken zu lassen. Zwar wird diese Methode — wie das amerikanische Beispiel zeigt — vornehmlich für besonders heikle Aufträge angewandt, doch gerade hierin liegt ja die eigentliche Bewährungsprobe zur Verwendbarkeit neuer Systeme. Im weiteren hat sich besonders im europäischen Bereich gezeigt, daß die direkten Kontakte zwischen den einzelnen Fachministerien sich als weitaus fruchtbarer erwiesen haben als der Umweg über die Außenministerien. So wird in Kreisen des Europarates z. B. gerne auf den großen Wert der Fachministerkonferenzen hingewiesen. Schließlich ist zu berück­ sichtigen, daß in den letzten zwanzig Jahren die Ubermittlungsmittel einen dermaßen hohen technischen Stand erreicht haben, daß sie viel rascher und zuverlässiger Direktkontakte zwischen den interessierten Behörden der verschiedenen Staaten ermöglichen als dies früher der 83
	        

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