Volltext: Beiträge zur liechtensteinischen Staatspolitik

in der österreichischen Geschichte, sowohl in Politik wie in Armee. Der Name Liechtenstein war mit Österreich-Ungarn verbunden. Die Eigenstaatlichkeit des Fürstentums trat unter der von österreichischen Landesverwesern und österreichischen Beamten geleiteten Regierung und Verwaltung in keiner Weise hervor. Bei Ausbruch des Ersten Weltkrieges unterließ es das Fürstentum Liechtenstein, im Gegensatz zur Schweiz, den Kriegsparteien seine Neutralität zu erklären. Die Regierung nahm an, daß keine militä­ rische Parteinahme genüge, um zu dokumentieren, daß man sich als außerhalb des Krieges betrachtete. Damit vermied sie zugleich, daß der mächtige Wirtschaftspartner Österreich-Ungarn verärgert wurde. Die engen Beziehungen standen einer offiziellen Distanzierung von Österreich-Ungarn entgegen. Der Fürst entschied sich gegen eine ausdrückliche Erklärung, da eine solche in Österreich-Ungarn Aufsehen erregen würde, bis die liechten­ steinische Neutralität von einer Kriegspartei angezweifelt werde.2) Anfangs des Krieges war auch nicht voraussehbar, daß sich die Waage zu Ungunsten der Zentralmächte senken und der Krieg in einem sol­ chen Ausmaß alle Lebensbereiche erfassen würde. Erst die Anfrage der Vereinigten Staaten als Vertreter der österreichi­ schen und somit auch liechtensteinischen Interessen in den kriegs­ führenden Ländern bewirkte im September 1914 eine indirekte Er­ klärung, indem das österreichisch-ungarische Außenministerium mit fürstlicher Zustimmung antwortete, daß sich das Fürstentum Liech­ tenstein in diesem Kriege als neutral betrachte.3) Schon bei dieser Gelegenheit wies der Vertreter des österreichisch­ ungarischen Handelsministeriums, Baron Hold, den Leiter der fürst­ lichen Hofkanzlei in Wien darauf hin, daß sich aus dem Zollvertrag möglicherweise schädliche Rückwirkungen für die Anerkennung der liechtensteinischen Neutralität ergeben könnten.4) Tatsächlich gehörte Liechtenstein ja durch den Zollvertrag in wirtschaftlicher Hinsicht zu Österreich-Ungarn und fiel unter dessen kriegswirtschaftliche Maßnahmen. Schwerwiegend war dann aber auch die von Österreich ausgeübte Postzensur an der liechtensteinisch-schweizerischen Grenze. Post, Telefon und Telegraf in Liechtenstein wurden seit dem Beginn des 19. Jahrhunderts von Österreich verwaltet und 1911 in einem österreichisch-liechtensteinischen Postvertrag geregelt. Daraus leitete ®) Eduard von Liechtenstein, S. 56. s) LRA, Gesandtschaft Bern, Nr. 6: Antwort des k. u. k. Ministerium des Äußeren an die ameri­ kanische Botschaft in Wien. 2j. 9. 1924. 4) Eduard von Liechtenstein S. j6. 17
	        

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