Volltext: Die privatrechtliche liechtensteinische Anstalt mit geteiltem oder ungeteiltem Kapital

s. 14 
1 
2 
27.02.2020 
Die priv a tr echtliche liechtensteinische Anstalt mit geteiltem oder ungeteiltem Kapital 
HAUPTTEIL 
1. Einleitung 
2. Gesellschaftsrechtliche Grundlagen   
der Anstalt im PGR 
3. Steuerrechtliche Würdigung der   
privatrechtlichen liechtensteinischen Anstalt   
aus Schweizer Sicht 
4. Fazit 
1. Einleitung 
01 
Die Anstalt ist eine Besonderheit des liechtensteini- 
schen Gesellschaftsrechts. Die Grundlagen sind im 
liechtensteinischen Personen- und Gesellschaftsrecht 
(PGR) vom 20. Januar 1926 geregelt. Die privatrecht- 
liche Ansta lt besitzt Rechtspersönlichkeit und kann 
in ihrer Eigenart entweder als Körperschaft oder als 
stiftungsähnliche Organisation ausgestaltet werden. 
Durch ihre flexi ble Ausgestaltungsform eignet sich 
die liechtensteinische A nstalt sowohl für die Verwen- 
dung kommerzieller und ideeller Zwecke als auch für 
die reine V ermögensverwaltung. Die sogenannte «ver- 
kehrstypische Anstalt» ist die in der Praxis am meis- 
ten verwendete Form. Sie hat weder Mitglieder noch 
Anteilsinhaber und weist denn auch kein in Ant eile 
zerlegtes Kap ital auf. 
02 
Bei der verkehrstypischen An- 
stalt handelt es sich um eine Einpersonengesellschaft, 
bei der die Inhaberschaft der Gründerrechte direkt 
oder indirekt sämtliche Organfunktionen ausübt. Die- 
se Form der An stalt ist bei den Gewerbetreibenden in 
Liechtenstein aufgrund ihrer Flexibilität eine überaus 
be liebte Rechtsform. Die verkehrstypische An stalt ist 
zu unterscheiden von der stiftungsähnlich ausgestal- 
teten Anstalt, bei der die Ans talt nicht mit Gründer- 
rechten ausgestattet ist. Bei dieser übernimmt die 
V erwaltung die Funktion des obersten Organs und 
führt die Ans talt ähn lich einer Stiftung. 
2. G esellschaftsrechtliche Grundlagen   
der Anstalt im PGR 
2.1 Allgemeines 
Im 4. Titel des PGR sind die Körperschaften des 
liechtensteinischen Rechts geregelt. Die privatrecht- 
liche Ansta lt ist am Anfang des 5. Tite ls des PGR unter 
Unternehmen, IStR 
01 
Die Autoren danken Fabio Sonderegger, B.A. HSG   
in Law and Economics, PwC St. Gallen, Associate   
(Steuern und Recht) für die tatkräftige Unterstützung   
bei der Erstellung dieses Artikels. 
02 
Amt für Justiz Fürstentum Liechtenstein, Merkblatt   
zur Neueintragung einer Anstalt (Art. 534 – 551 PGR),   
Ziff. 1. 
Marcel WID RIG Dr. 
Senior Vice President, Structural Planning | Freemont SA 
marcel.widrig@freemont.ch 
Mart in MEYER 
Partner | PwC Liechtenstein 
martin.meyer@ch.pwc.com 
14 
14 
14 
17 21
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.