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27.02.2020
Die priv a tr echtliche liechtensteinische Anstalt mit geteiltem oder ungeteiltem Kapital
HAUPTTEIL
1. Einleitung
2. Gesellschaftsrechtliche Grundlagen
der Anstalt im PGR
3. Steuerrechtliche Würdigung der
privatrechtlichen liechtensteinischen Anstalt
aus Schweizer Sicht
4. Fazit
1. Einleitung
01
Die Anstalt ist eine Besonderheit des liechtensteini-
schen Gesellschaftsrechts. Die Grundlagen sind im
liechtensteinischen Personen- und Gesellschaftsrecht
(PGR) vom 20. Januar 1926 geregelt. Die privatrecht-
liche Ansta lt besitzt Rechtspersönlichkeit und kann
in ihrer Eigenart entweder als Körperschaft oder als
stiftungsähnliche Organisation ausgestaltet werden.
Durch ihre flexi ble Ausgestaltungsform eignet sich
die liechtensteinische A nstalt sowohl für die Verwen-
dung kommerzieller und ideeller Zwecke als auch für
die reine V ermögensverwaltung. Die sogenannte «ver-
kehrstypische Anstalt» ist die in der Praxis am meis-
ten verwendete Form. Sie hat weder Mitglieder noch
Anteilsinhaber und weist denn auch kein in Ant eile
zerlegtes Kap ital auf.
02
Bei der verkehrstypischen An-
stalt handelt es sich um eine Einpersonengesellschaft,
bei der die Inhaberschaft der Gründerrechte direkt
oder indirekt sämtliche Organfunktionen ausübt. Die-
se Form der An stalt ist bei den Gewerbetreibenden in
Liechtenstein aufgrund ihrer Flexibilität eine überaus
be liebte Rechtsform. Die verkehrstypische An stalt ist
zu unterscheiden von der stiftungsähnlich ausgestal-
teten Anstalt, bei der die Ans talt nicht mit Gründer-
rechten ausgestattet ist. Bei dieser übernimmt die
V erwaltung die Funktion des obersten Organs und
führt die Ans talt ähn lich einer Stiftung.
2. G esellschaftsrechtliche Grundlagen
der Anstalt im PGR
2.1 Allgemeines
Im 4. Titel des PGR sind die Körperschaften des
liechtensteinischen Rechts geregelt. Die privatrecht-
liche Ansta lt ist am Anfang des 5. Tite ls des PGR unter
Unternehmen, IStR
01
Die Autoren danken Fabio Sonderegger, B.A. HSG
in Law and Economics, PwC St. Gallen, Associate
(Steuern und Recht) für die tatkräftige Unterstützung
bei der Erstellung dieses Artikels.
02
Amt für Justiz Fürstentum Liechtenstein, Merkblatt
zur Neueintragung einer Anstalt (Art. 534 – 551 PGR),
Ziff. 1.
Marcel WID RIG Dr.
Senior Vice President, Structural Planning | Freemont SA
marcel.widrig@freemont.ch
Mart in MEYER
Partner | PwC Liechtenstein
martin.meyer@ch.pwc.com
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