Altarweihe-Urkunde
11. Januar 1640
JOHANNES, durch Gottes und des Apostolischen Stuhles
Gnade Bischof von Chur, Herr von Gross-Engstingen usw.
Wir beglaubigen und bezeugen hiermit, dass Wir im Jahre des Herrn 1640,
am 11. Januar, die drei Altäre in der Pfarrkirche zu Eschen geweiht haben,
ınd zwar den Hochaltar zu Ehren der seligen Jungfrau Maria, des heili-
zen Martin, des heiligen Apostels Jakobus und des heiligen Stephanus,
worin Wir die Reliquien des heiligen Martin und solche von der Schar der
Elftausend Jungfrauen eingemauert haben; den Altar zur Rechten, wenn
man hinausgeht, den heiligen Drei Königen und den Altar zur Linken,
wenn man hinausgeht, zu Ehren der heiligen Katharina, worin Wir Reli-
quien von der Gefährtenschar des heiligen Mauritius und solche des heili-
gen Alban verwahrt haben; und Wir haben den einzelnen Christgläubigen
heute ein Jahr, am Jahrestag der Altarweihe aber allen, die dieses Gottes-
haus andachtsvoll besuchen, vierzig Tage wahren Ablasses nach der in der
Kirche üblichen Form gewährt. Der Tag der Weihe aber, so haben Wır
festgelegt, soll alljährlich am zweiten Sonntag nach dem Epiphaniefest
gefeiert werden.
Urkund dessen haben Wir dieses Schreiben eigenhändig unterfertigt und
angeordnet, es mit unserem bischöflichen Siegel zu bekräftigen.
Gegeben zu Eschen im Jahr, am Tag, im Monat, am Ort wie oben.
Johannes, Bischof von Chur
Johannes Pistor, bischöflicher Sekretär
eigenhändig
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