Kotierungsreglement
Das neue Kotierungsreglement vom 24
Januar 1996 basiert auf dem Bundes-
gesetz über die Börsen und den
Effektenhandel (Börsengesetz). Eine
moderne Kotierungsordnung soll den
Emittenten einen möglichst freien und
gleichen Zugang zur Schweizer Börse
verschaffen und für den Anleger eine
erhöhte Transparenz hinsichtlich der
Emittenten und Effekten (Valoren)
sicherstellen.
Das Reglement bestimmt die Voraus-
setzungen für die Zulassung von Effek-
ten zum Handel (Kotierung) an der
Schweizer Börse sowie die Publizitäts-
pflichten für die Aufrechterhaltung der
Kotierung. So werden z.B. die Doku-
mentations- und Publikationspflichten
im Hinblick auf die Kotierung (Kotie-
rungsprospekt und Kotierungsinserat)
festgehalten. Bedingungen für die Auf-
rechterhaltung der Kotierung sind u.a.
die periodische Berichterstattung ‚oder
die Bekanntgabepflicht bei kursrelevan-
ten Tatsachen (Ad hoc-Publizität). Vom
neuen Kotierungsreglement werden
sämtliche Emittenten von an der
Schweizer Börse/Hauptbörse kotierten
Wertpapieren —- und damit auch liech-
tensteinische Gesellschaften — tangiert.
Das neue Kotierungsreglement löst die
entsprechenden Reglemente des Effek-
tenbörsenvereins Zürich, der Basler
Effektenbörse sowie der Genfer Börse
ab und tritt am 1. Oktober 1996 in Kraft