Volltext: Das liechtensteinische Finanzdienstleistungsrecht im Wandel

Kotierungsreglement 
Das neue Kotierungsreglement vom 24 
Januar 1996 basiert auf dem Bundes- 
gesetz über die Börsen und den 
Effektenhandel (Börsengesetz). Eine 
moderne Kotierungsordnung soll den 
Emittenten einen möglichst freien und 
gleichen Zugang zur Schweizer Börse 
verschaffen und für den Anleger eine 
erhöhte Transparenz hinsichtlich der 
Emittenten und Effekten (Valoren) 
sicherstellen. 
Das Reglement bestimmt die Voraus- 
setzungen für die Zulassung von Effek- 
ten zum Handel (Kotierung) an der 
Schweizer Börse sowie die Publizitäts- 
pflichten für die Aufrechterhaltung der 
Kotierung. So werden z.B. die Doku- 
mentations- und Publikationspflichten 
im Hinblick auf die Kotierung (Kotie- 
rungsprospekt und Kotierungsinserat) 
festgehalten. Bedingungen für die Auf- 
rechterhaltung der Kotierung sind u.a. 
die periodische Berichterstattung ‚oder 
die Bekanntgabepflicht bei kursrelevan- 
ten Tatsachen (Ad hoc-Publizität). Vom 
neuen Kotierungsreglement werden 
sämtliche Emittenten von an der 
Schweizer Börse/Hauptbörse kotierten 
Wertpapieren —- und damit auch liech- 
tensteinische Gesellschaften — tangiert. 
Das neue Kotierungsreglement löst die 
entsprechenden Reglemente des Effek- 
tenbörsenvereins Zürich, der Basler 
Effektenbörse sowie der Genfer Börse 
ab und tritt am 1. Oktober 1996 in Kraft
	        

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