Volltext: Die Gemeinde Schaan im Fürstentum Liechtenstein

Gemeindeorganisation 
Gemeindeversammlung: 
Sie ist zuständig für: 
Bürgerversammlung: 
Sie ist zuständig für: 
Gemeindeinitiative: 
Gemeindereferendum: 
Gemeindevertretung 
Vorsteher: 
Vorsteher-Stellvertreter’ 
Gemeinderäte: 
Sie ist das oberste Organ der Gemeinde 
(alle in der Gemeinde lebenden Liech- 
tensteiner Bürger). 
Wahl des Gemeindevorstehers und der 
Gemeinderäte 
Wahl der Gemeindesteuerkommission 
Wahl der Rechnungsrevisoren 
Wahl des Vermittlers und des Stellver- 
treters 
Abstimmung bei Errichtung grösserer 
Bauwerke 
Wahlen und Abstimmungen in Landes- 
angelegenheitern 
Begehren aus Gemeindeinitiative oder 
Gemeindereferendum 
Sie besteht aus allen im Ort lebenden 
Gemeindebürgern 
Aufnahme und Wiederaufnahme in das 
Bürgerrecht 
Verleihung des Ehrenbürgerrechtes 
Abstimmung und Beschlüsse über Bür- 
gernutzen (Gemeindeboden, Gemein- 
dewald). I 
Ein Sechstel der Stimmberechtigten der 
Gemeinde kann die Einberufung der 
Gemeinde- oder Bürgerversammlung 
unter Bekanntgabe des Beratungsge- 
genstandes verlangen. 
Auf die gleiche Weise kann das schriftli- 
che Begehren gestellt werde, einen Be- 
schluss des Gemeinderates zur Ab- 
stimmung der Gemeinde- oder Bürger- 
versammlung vorzulegen. 
(Amtsdauer von 1983 bis 1987): 
Lorenz Schierscher, Obergass 66, 
Schaan 
Noldi Frick, im Malarsch 14, Schaan 
Falk David, Reberastr. 45, Schaan 
Hilti Adolf, Tröxiegass 28, Schaan 
Jehle Martin, Landstr. 87, Schaan 
Nipp Bruno, im Fetzer 47, Schaan 
Quaderer Hans, im Pardiel 59, Schaan 
Schierscher Richard, Mähdergass, 
Schaan 
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