Gemeindeorganisation
Gemeindeversammlung:
Sie ist zuständig für:
Bürgerversammlung:
Sie ist zuständig für:
Gemeindeinitiative:
Gemeindereferendum:
Gemeindevertretung
Vorsteher:
Vorsteher-Stellvertreter’
Gemeinderäte:
Sie ist das oberste Organ der Gemeinde
(alle in der Gemeinde lebenden Liech-
tensteiner Bürger).
Wahl des Gemeindevorstehers und der
Gemeinderäte
Wahl der Gemeindesteuerkommission
Wahl der Rechnungsrevisoren
Wahl des Vermittlers und des Stellver-
treters
Abstimmung bei Errichtung grösserer
Bauwerke
Wahlen und Abstimmungen in Landes-
angelegenheitern
Begehren aus Gemeindeinitiative oder
Gemeindereferendum
Sie besteht aus allen im Ort lebenden
Gemeindebürgern
Aufnahme und Wiederaufnahme in das
Bürgerrecht
Verleihung des Ehrenbürgerrechtes
Abstimmung und Beschlüsse über Bür-
gernutzen (Gemeindeboden, Gemein-
dewald). I
Ein Sechstel der Stimmberechtigten der
Gemeinde kann die Einberufung der
Gemeinde- oder Bürgerversammlung
unter Bekanntgabe des Beratungsge-
genstandes verlangen.
Auf die gleiche Weise kann das schriftli-
che Begehren gestellt werde, einen Be-
schluss des Gemeinderates zur Ab-
stimmung der Gemeinde- oder Bürger-
versammlung vorzulegen.
(Amtsdauer von 1983 bis 1987):
Lorenz Schierscher, Obergass 66,
Schaan
Noldi Frick, im Malarsch 14, Schaan
Falk David, Reberastr. 45, Schaan
Hilti Adolf, Tröxiegass 28, Schaan
Jehle Martin, Landstr. 87, Schaan
Nipp Bruno, im Fetzer 47, Schaan
Quaderer Hans, im Pardiel 59, Schaan
Schierscher Richard, Mähdergass,
Schaan
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