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V erglei ch mit der Schwei z
In fast allen Schweizer Kantonen
kommt ein horizonta ler Ressour cen
ausgleich zum Einsatz. Das heisst ,
Gemeinden mit hoher Steuerkraft
geben und steuerschwache Gem ein
den bekomme n Geld. Ergänzt wird das
System in der Regel durch vertikale
Finanzflü sse vom Kant on zu den
Gemeinden.
Schweizer Systeme – auf kantonaler wie
auf Bun de sebene – unte rschei den in der
Regel zwischen dem Ressou r cenausgleich
und dem Last enausgl ei ch. Mit dem
Ressourcenausgleich werden unterschied
liche V oraussetzungen der Gemei nden
bezüglich der Steuerkraft teilweise ausge
glichen. Er ist mit der Stufe 1 des liechten
steinischen S ystems vergleichbar . Der
Ausgleich erfolgt meist horizontal zwi
schen den Gemeinden. Verschiedene
Ka ntone ergänzen ihre Systeme mit
vertikalen Finanzflüssen vom Kanton zu
den Gemeinden. Zum Beispiel dann, wenn
eine definierte finanzielle Mindestausstat
tung durch die horizontale Umverteilung
nicht erreicht wird. Diese Mindestausstat
tung entspri cht dem liechtensteinischen
Mindestfinanzbedarf. Ausgangspunkt des
Last enausgle i chs ist die Aufwandseite. Er
soll wese ntl iche exogene, also nicht
beeinflussbare Lasten teilweise abfedern.
Das können beispielsweise hohe Sozial
oder Bildungslasten oder topografische
Nachteile sein. Das Institut für Finanzwis
senschaft und Finanzrecht (IFF) der
Universität St. Gallen hat für den Wirksam
keitsbericht 2016 des St. Galler Finanz
ausgleichs Kriterien für einen ideal
typi schen Fi nanza u sgleich aufgestellt
(Schaltegger , Huwyler & Angelini, 2015) .
Zukunft.li hat das liechtensteinische System System