Volltext: Finanzausgleich, Gemeindefinanzen, Gemeindeautonomie

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V erglei ch mit der Schwei z 
In fast allen Schweizer Kantonen 
kommt ein horizonta ler Ressour cen­ 
ausgleich zum Einsatz. Das heisst , 
Gemeinden mit hoher Steuerkraft 
geben und steuerschwache Gem ein­ 
den bekomme n Geld. Ergänzt wird das 
System in der Regel durch vertikale 
Finanzflü sse vom Kant on zu den 
Gemeinden. 
Schweizer Systeme – auf kantonaler wie 
auf Bun de sebene – unte rschei den in der 
Regel zwischen dem Ressou r cenausgleich 
und dem Last enausgl ei ch. Mit dem 
Ressourcenausgleich werden unterschied­ 
liche V oraussetzungen der Gemei nden 
bezüglich der Steuerkraft teilweise ausge­ 
glichen. Er ist mit der Stufe 1 des liechten­ 
steinischen S ystems vergleichbar . Der 
Ausgleich erfolgt meist horizontal zwi­ 
schen den Gemeinden. Verschiedene 
Ka ntone ergänzen ihre Systeme mit 
vertikalen Finanzflüssen vom Kanton zu 
den Gemeinden. Zum Beispiel dann, wenn 
eine definierte finanzielle Mindestausstat­ 
tung durch die horizontale Umverteilung 
nicht erreicht wird. Diese Mindestausstat­ 
tung entspri cht dem liechtensteinischen 
Mindestfinanzbedarf. Ausgangspunkt des 
Last enausgle i chs ist die Aufwandseite. Er 
soll wese ntl iche exogene, also nicht 
beeinflussbare Lasten teilweise abfedern. 
Das können beispielsweise hohe Sozial­ 
oder Bildungslasten oder topografische 
Nachteile sein. Das Institut für Finanzwis­ 
senschaft und Finanzrecht (IFF) der   
Universität St. Gallen hat für den Wirksam­ 
keitsbericht 2016 des St. Galler Finanz­ 
ausgleichs Kriterien für einen ideal­ 
typi schen Fi nanza u sgleich aufgestellt   
(Schaltegger , Huwyler & Angelini, 2015) . 
Zukunft.li hat das liechtensteinische System System
	        

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