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Wie der Fi na nzausgleic h in
Liechtenstein heute funktioniert
Das aktuelle Regelwerk beinhaltet fol
gende Systemkomponenten:
St andar disie rte Steuerkraft
( SSK ) pro Kopf
Die SSK setzt sich aus der V ermögens und
Erwerbssteuer mit einem einheitlichen
Gemeindesteuerzuschlag von 200 % und
70 % des Gemeindeante il s an der Er trags
steuer der auf dem Gemeindegebiet
ansässigen
Unternehmen4
zusammen.
Die Ertragssteuern fliessen nicht zu 100 %
in die Steuer kra ftber echnu ng ein. Dieser
Ansatz bezwe ckt, einen Anreiz für die
Ansiedlung von Unter nehmen zu schaffen,
wenn zusätzliche Steuer einnahmen nicht
Aktuell fliesst Geld «vertikal» vom
Land zu den Gemeinden, deren Steuer
kraft unter einem bestimmten Mass
li egt. Geme inden mit hoher Steuer
kraft müsse n kei nen Beitrag zum
Finanzausgle ich lei sten.
durch tiefere Finanzausgleichszahlungen
kompensiert wer den.
Mindestfinanzbedarf ( MFB )
Der MFB wird vom Landtag für jeweils vier
Jahr e festgel egt und definiert die S teuer
kra ft, über die eine Gemeinde pro Kopf
mindestens verfügen soll. Liegt die SSK
unter dem MFB, erhält die Gemei nde
Finanzausgleichsmittel. Grundlage für den
MFB bilden die Pr oKopfAusgaben aller
Gemeinden in den vergangenen vier
Jahr en. Sie folgt der Logik, dass die Höhe
des Ressourcenausgleichs ( siehe nächster
Punkt ) den Gemeinden die Finanzierung
ihrer Aufgaben ermög li chen soll.
4 Bei Gemeinden mit sehr hohen Ertragssteuereinnahmen greift zudem ein Kürzungs
mechanismus. Wenn der Anteil einer einzelnen Gemeinde über 25 % der Ertragssteuern
aller Gemeinden liegt, wird der entsprechende Gemeindeanteil auf 25 % beschränkt. Von
dieser Regelung betroffen sind aufgrund der Grössenordnungen allerdings nur die Gemein
den Vaduz und ( teilweise ) Schaan.