Volltext: Finanzausgleich, Gemeindefinanzen, Gemeindeautonomie

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Wie der Fi na nzausgleic h in 
Liechtenstein heute funktioniert 
Das aktuelle Regelwerk beinhaltet fol­ 
gende Systemkomponenten: 
St andar disie rte Steuerkraft 
( SSK ) pro Kopf 
Die SSK setzt sich aus der V ermögens­ und 
Erwerbssteuer mit einem einheitlichen 
Gemeindesteuerzuschlag von 200 % und 
70 % des Gemeindeante il s an der Er trags­ 
steuer der auf dem Gemeindegebiet 
ansässigen 
Unternehmen4 
zusammen. 
Die Ertragssteuern fliessen nicht zu 100 % 
in die Steuer kra ftber echnu ng ein. Dieser 
Ansatz bezwe ckt, einen Anreiz für die 
Ansiedlung von Unter nehmen zu schaffen, 
wenn zusätzliche Steuer einnahmen nicht 
Aktuell fliesst Geld «vertikal» vom 
Land zu den Gemeinden, deren Steuer­ 
kraft unter einem bestimmten Mass 
li egt. Geme inden mit hoher Steuer­ 
kraft müsse n kei nen Beitrag zum 
Finanzausgle ich lei sten. 
durch tiefere Finanzausgleichszahlungen 
kompensiert wer den. 
Mindestfinanzbedarf ( MFB ) 
Der MFB wird vom Landtag für jeweils vier 
Jahr e festgel egt und definiert die S teuer ­ 
kra ft, über die eine Gemeinde pro Kopf 
mindestens verfügen soll. Liegt die SSK 
unter dem MFB, erhält die Gemei nde 
Finanzausgleichsmittel. Grundlage für den 
MFB bilden die Pr o­Kopf­Ausgaben aller 
Gemeinden in den vergangenen vier 
Jahr en. Sie folgt der Logik, dass die Höhe 
des Ressourcenausgleichs ( siehe nächster 
Punkt ) den Gemeinden die Finanzierung 
ihrer Aufgaben ermög li chen soll. 
4  Bei Gemeinden mit sehr hohen Ertragssteuereinnahmen greift zudem ein Kürzungs­ 
mechanismus. Wenn der Anteil einer einzelnen Gemeinde über 25 % der Ertragssteuern 
aller Gemeinden liegt, wird der entsprechende Gemeindeanteil auf 25 % beschränkt. Von 
dieser Regelung betroffen sind aufgrund der Grössenordnungen allerdings nur die Gemein­ 
den Vaduz und ( teilweise ) Schaan.
	        

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