Volltext: Liechtenstein 1999-2008

96BND-Papier/Sonderstaatsanwalt 
In der Ausgabe Nr. 45/1999 hat das deutsche Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ einen Beitrag über Liechtenstein veröffentlicht, in welchem in unseriöser und pauschaler Weise schwere Anschuldigungen in Zusammen- hang mit Geldwäscherei erhoben wurden. „Der Spiegel“ erwähnte dabei ein Dossier des Deutschen Bundesnachrichtendienstes (BND). Dieser BND-Bericht basierte im Wesentlichen auf einem anonymen Papier mit unglaubwürdi- gen und haltlosen Anschuldigungen und Äusserungen, welche nicht belegt waren. Dessen ungeachtet hat die Regierung einen Sonderstaatsanwalt einge- setzt, mit dem Auftrag, die Angelegenheit zu untersuchen. Die Regierung hat in Zusammenhang mit der Berichterstattung im Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ sowie im Zweiten Deutschen Fernsehen (ZDF) Unterlassungsklagen gegen diese beiden Medienunternehmen eingereicht. Beide Medienunterneh- men haben in ihren Berichten nicht nachvollziehbare und unbegründete Behauptungen aufgestellt, welche den Ruf und das Ansehen des Fürsten- tums Liechtenstein insgesamt herabsetzten und schädigten. Nach intensiven Untersuchungen zu den Aussagen des BND-Dossiers hat der österreichische Sonderstaatsanwalt, Dr. Kurt Spitzer, im April bestätigt, dass im Fürsten- tum Liechtenstein keine kriminellen Verflechtungen zwischen Regierung, Justiz und Verwaltung sowie der Privatwirtschaft bestehen. Spitzer hat der Regierung einen Prüfungsbericht zu den Aussagen des BND vorgelegt. Dieser Bericht informiert, dass in einzelnen Fällen weitergehende Ermittlungen durchgeführt werden. Die Regierung hat bei dieser Gelegenheit die Absicht bekräftigt, weiterhin mit aller Entschlossenheit gegen Geldwäscherei und organisierte Kriminalität, welche die Dienstleistungen des Landes zu miss- brauchen suchen, vorzugehen. Das Landgericht Hamburg hat in der Klage- sache des Fürstentums Liechtenstein gegen den Spiegel-Verlag wegen den pauschalen Vorwürfen geurteilt, dass das Land Liechtenstein als ausländi- scher Staat nicht klageberechtigt sei. Die Regierung hat dieses Gerichtsurteil bedauert und auf die Weiterführung des Rechtsstreites in der zweiten Ins- tanz verzichtet, nachdem die Erfolgsaussichten für eine materielle Behand- lung als unklar eingeschätzt wurden. Rechenschaftsbericht der Regierung 2000, Ressort Präsidium, Ressortinhaber: Regierungs- chef Dr. Mario Frick, Seite 
27. 
BND-Bericht und seine Folgen
	        

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