Volltext: Liechtenstein 1999-2008

111 
Erster Teil des Reformpakets einstimmig verabschiedet Ab Januar 2001 gilt in Liechtenstein das neue Sorgfaltspflichtgesetz. Laut Landtagsbeschluss bleibt den Treuhändern und Rechtsanwälten nun für bestehende Geschäfte eine zweijährige Übergangsfrist. [...] Betroffen von der Gesetzesänderung sind vor allem die Treuhänder und die Rechtsanwälte. Ihr Privileg, dass sie den Banken die Identität ihrer Kunden nicht bekannt geben mussten, entfällt mit dem neuen Gesetz. Dabei wird in Liechtenstein für Neugeschäfte die Offenlegung der Kundenbeziehungen ab Anfang des nächsten Jahres gelten. Verlängert wurde indes die Übergangsfrist für die bestehenden Geschäfte der Treuhänder und Rechtsanwälte. Nachdem die Regierung eine einjährige Frist in der Gesetzesvorlage vorgesehen hatte, entschloss sich der Landtag gestern bei der zweiten Lesung, diese um ein Jahr zu verlängern, also insgesamt eine Übergangsfrist von zwei Jahren einzuführen. Dies, damit der gesamte Prozess sorgfältig durchgeführt werden könne. [...] Liechtensteiner Vaterland, 15. September 2000, Seite 1. 
  Rechtshilfeverfahren wird beschleunigt Der Landtag hat gestern die Totalrevision des Rechtshilfegesetzes einhel- lig verabschiedet. Durch die Straffung des Verfahrens kann künftig rasch und effizient Rechtshilfe in Strafsachen geleistet werden. Die schleppende Rechts- hilfe war in jüngster Zeit seitens des Auslandes immer wieder angeprangert worden. Der Landtag folgte grundsätzlich den Vorschlägen von Justizminis- ter Heinz Frommelt und verabschiedete gestern eine Totalrevision, welche die gesetzliche Grundlage bietet, um künftig eine speditive Bearbeitung von ausländischen Rechtshilfeersuchen gewährleisten zu können. [...] Liechtensteiner Vaterland, 16. September 2000, Seite 1. 
  Mehr Personal für Polizei In einer Übergangsbestimmung und mit befristeten Dienstverträgen sollen für den Aufbau einer Polizei-Spezialeinheit zur Bekämpfung von Wirt- schaftskriminalität auch ausländische Personen angestellt werden können. Bis 2005 soll die Polizei laut Stellenplan auf 99 Personen aufgestockt werden. [...] Um die EWOK aufzubauen, habe man nur die Wahl, zeitlich befristete Verträge mit ausländischen Spezialisten abzuschliessen, sonst würde man den Aufbau der EWOK nie schaffen. Auch die Auslagerung der EWOK an die Staatsanwaltschaft, wie sie von der Opposition vorgeschlagen wurde, wurde von Michael Ritter als keine gute Lösung angesehen. Dies würde zu unlösba- ren Schnittstellenproblemen führen. Für die Kripo wäre es ein Schlag, und der leitende Staatsanwalt will die EWOK gar nicht in seiner Abteilung haben. Die Kripo wolle und brauche die EWOK. [...] Liechtensteiner Vaterland, 16. September 2000, Seite 3. 
  BND-Bericht und Spitzer-Verdacht ohne Substanz Rechtsanwalt DDr. Herbert Batliner aus Vaduz und sein Büro sind von jeglichem Geldwäscherei-Verdacht befreit worden. Das Verfahren wurde jetzt in letzter Instanz eingestellt, wie das Anwaltsbüro gestern Nachmittag in einer Mitteilung bekannt gab. Weder Rechtsanwalt DDr. Herbert Batliner noch sein Büro haben sich im Zusammenhang mit einem Verfahren gegen die ecuadorianische Familie Reyes-Torres der Geldwäscherei von Drogengel- dern schuldig gemacht. Der entsprechende Antrag der Staatsanwaltschaft auf Einleitung einer Untersuchung wird abgewiesen. Das Verfahren wir eingestellt. So lauten gemäss gestriger Mitteilung die Kernpunkte eines letztinstanzlichen Beschlusses, den der Fürstlich Liechtensteinische Oberste Gerichtshof mit Datum vom 20. September 2000 gefällt hat. Der Verlautba- rung zufolge stellte das Gericht damit fest, dass von einem aktiven Tun in Richtung der vorgeworfenen Straftatbestände keine Rede sein kann und das, was vor dem 1.5.1995 bzw. 24.5.1996 (Einführung der Geldwäschereigesetze in Liechtenstein) geschehen ist, nicht strafbar ist und nach dem 1.5.1995 auch nichts Strafbares geschehen ist. [...] Liechtensteiner Volksblatt, 22. September 2000, Seite 1.  
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.