Volltext: Liechtenstein 1988-1998

S.D. Prinz Heinrich † Das Fürstenhaus teilt mit, dass am 29. November Sei- ne Durchlaucht Prinz Heinrich von und zu Liechtenstein nach längerer Krankheit im Spital Grabs gestorben ist. Er war der jüngste Bruder des verstorbenen Fürsten Franz Josef II. Prinz Heinrich wurde am 21. Oktober 1920 in Gross-Ullersdorf geboren. Er vermählte sich im April 1968 in Wien mit Gräfin Amalie Podstatzky-Lichtenstein. Der Ehe entstammen drei Kinder: Prinzessin Maria Elisa- beth, Prinz Hubertus, Prinzessin Marie Therese. Prinz Heinrichwar im diplomatischen Dienst Liechtensteins während vieler Jahre tätig. Nach der Neueröffnung der Liechtensteinischen Gesandtschaft in Bern im Jahre 1944 ernannte Fürst Franz Josef II. seinen Bruder zum Geschäftsträger, was er bis zur Erhebung der Gesandt- schaft in den Rang einer Botschaft im Jahre 1969 blieb. Abdiesem Datum bis zu seiner Pensionierung im Jahre 1989 war Prinz Heinrich ausserordentlicher und bevoll- mächtigter Botschafter beim Schweizerischen Bundesrat. Von 1983 bis 1991 war er zudem nichtresidierender Bot- schafter Liechtensteins in Österreich. [...] Medienmitteilung des Presse- und Informationsamtes des Fürstentums Liechtenstein im Liechtensteiner Volksblatt, 1. Dezember 1993, Seite 5. Erstmals Hausgesetz veröffentlicht Am 6. Dezember wurde das Hausgesetz des Fürstli- chen Hauses Liechtenstein vom 26. Oktober 1993 im Liechtensteinischen Landesgesetzblatt 1993/Nr. 100 veröf- fentlicht. Damit wird das Hausgesetz des Fürstlichen Hauses Liechtenstein zum ersten Mal in der Geschichte Liechtensteins einem breiten Publikum zugänglich gemacht. Das Überraschende an diesem Schritt des Lan- desfürsten ist insbesondere der Zeitpunkt der Veröffentli- chung dieses Hausgesetzes. [...] Vom Inhalt des vom Für- sten angesprochenen Verfassungsentwurfes ist der Land- tag bisher noch nicht in Kenntnis gesetzt worden. Das nun herausgegebene Hausgesetz, auf das in der liechten- steinischen Verfassung in Artikel 3 verwiesen wird, wur- de durch den bis am 15. Dezember noch im Amt weilen- den Regierungschef Markus Büchel unterzeichnet. In Artikel 3 der liechtensteinischen Mischverfassung heisst es: „Die im Fürstentum Liechtenstein erbliche Thronfol- ge, die Volljährigkeit des Landesfürsten und des Erbprin- zen sowie vorkommendenfalls die Vormundschaft wer- den durch die Hausgesetze zugeordnet.“ [...] „Das Fürstli- che Haus Liechtenstein ist eine auf der Grundlage der bis- herigen hausgesetzlichen Regelungen und auf der Stufe der Verfassung des Fürstentums gebildete und organisier- teautonome Familiengemeinschaft“, heisst es in Artikel 1des Hausgesetzes. Aus staatspolitischer Sicht sind vor allem jene Bestimmungen des Hausgesetzes relevant, welche die Lösung für den Fall vorsehen, dass der jeweili- geFürst nicht in der Lage sein sollte, die Aufgaben zu erfüllen, die ihm Kraft seines Amtes zukommen. So wird in den Artikeln 14 bis 17 des Hausgesetzes das Verfahren bezüglich eines allfällig dann in der revidierten Verfas- sung vorgesehenen Misstrauensantrags des liechtenstei- nischen Volkes gegen den Fürsten geregelt. Liechtensteiner Vaterland, 9. Dezember 1993, Seite 
1.Markus 
Foser nutzte die Gunst der Stunde: Sensationeller Sieg Erstmals in der Geschichte des 17jährigen Ski-Welt- cups ging ein Liechtensteiner Skirennfahrer in einem Herren-Abfahrts-Rennen als Sieger hervor. Mit der Start- Nummer 66 schockte der 25jährige Balzner die Favoriten und gewann an gleicher Stätte wie vor Wochenfrist im Rahmen des Europacups in Val Gardena. [...] Liechtensteiner Vaterland, 18. Dezember 1993, Seite 1. Heute Einweihung Mit einem Gratisskitag wird heute die neue Vierer- sesselbahn auf das Sareis eingeweiht. Die auskuppelbare Vierer-Sesselbahn erlaubt ein sicheres, ruhiges Einstei- gen, transportiert dann aber die Gäste in Windeseile im Vergleich zum bisherigen Lift mit mehr als doppelter Geschwindigkeit zur Bergstation, wo ebenfalls bequem und sicher ausgestiegen werden kann. Natürlich wurde auchder Sitzkomfort und die Billettkontrolle so gewählt, dass sichdie Gäste wohlfühlen werden. Mit den modern- sten Billett-Lesegeräten wird es unter anderem möglich sein, mit der Ski-Watch die Drehkreuze berührungslos zu passieren. [...] Liechtensteiner Vaterland, 18. Dezember 1993, Seite 2. 1993149
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.