Volltext: Liechtenstein 1978-1988

Am 27. September reichte eine Gruppe von Frauen und Männern auf der Regierungs- kanzlei die Unterschriftenbogen zum Initiativ- begehren «Gleiche Rechte für Mann und Frau» ein. Die Verfassungsinitiative war von 2144 Bürgerinnen und Bürgern unterzeichnet worden. Initiativbegehren Die unterzeichneten Stimmberechtigten stellen nachstehen- des formuliertes Initiativbegehren auf Erlass eines Verfas- sungsgesetzes über die Abänderung von Art. 31 der Verfas- sung vom 5. Oktober 1921: Art. 1 Art. 31 der Verfassung vom 5. Oktober 1921 erhält einen neuen Absatz 2 mit folgendem Wortlaut: Mann und Frau sind gleichberechtigt. Sie sind insbesondere im Bereich der Familie, Ausbildung und Arbeit gleichge- stellt. Sie haben Anspruch auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit. . . Art. 3 Die dem Artikel 31 Abs. 2 entgegenstehenden Rechtsvor- schriften bleiben bis zu ihrer Anpassung an diese Verfas- sungsbestimmung in Kraft, jedoch im Privatrecht nicht län- ger als 4 Jahre und im öffentlichen Recht nicht länger als 8 Jahre . . . Aus dem Text der Verfassungsinitiative vom 27. September 1985 - Landtagsprotokolle 1985 Verfassungsinitiative «Gleiche Rechte für Mann und Frau» im Landtag Die Verfassungsinitiative «Gleiche Rechte für Mann und Frau» ist in den kommenden Wochen einer Volksabstim- mung zu unterbreiten. Im Landtag vom Mittwoch dieser Woche konnten sich nur gerade vier Abgeordnete mit den Zielen dieser Initiative einverstanden erklären. Acht Abge- ordnete stellen sich hinter den von der VU-Fraktion einge- brachten Gegenvorschlag, der sich ebenfalls klar für die politische Gleichberechtigung von Frau und Mann aus- spricht, die Verwirklichung des Postulates aber dem Gesetz- geber überlassen möchte. Drei Abgeordnete sprachen sich sowohl gegen die Verfassungsinitiative als auch gegen den Gegenvorschlag aus . . . Liechtensteiner Vaterland, 25. Oktober 1985 
Fast die Hälfte sprach sich gegen die Vorlagen aus Bei einer relativ niedrigen Stimmbeteiligung von knapp 71 Prozent sprachen sich gestern Sonntag die Stimmbürgerinn- nen und Stimmbürger unseres Landes gegen die Veranke- rung eines Gleichheitsgrundsatzes in der Verfassung aus. Das Initiativbegehren erhielt insgesamt 23,26 Prozent der abgegebenen gültigen Stimmen, während der VU-Vorschlag einen Anteil von 28,30 Prozent erreichte. Mit 48,44 Prozent fielen die Nein-Stimmen recht deutlich aus. Die Verfassungsinitiative, die bei der Einreichung noch 2141 Unterschriften von Frauen und Männern trug, erhielt insge- samt 1973 Stimmen, also weniger als Unterzeichner vorhan- den waren. Der VU-Gegenvorschlag, den eine massive Wer- bekampagne begleitete, konnte 2397 Stimmen auf sich ver- einigen. Fast die Hälfte der Frauen und Männer, die zur Abstimmung gingen, votierten mit einem Nein, insgesamt waren es 4104 Stimmen . . . Liechtensteiner Volksblatt, 2. Dezpmber 1985 Gleichstellung Mann und Frau Aufgrund eines in der Landtagssitzung vom 3. Juli 1985 von den Abgeordneten Josef Biedermann, Noldi Frommelt, Dr. Dieter Walch und Armin Meier eingebrachten Postulats bestellte die Regierung in ihrer Sitzung vom 2. September 1986 die Kommission, die auf eine Gleichberechtigung von Mann und Frau in der liechtensteinischen Gesetzgebung hinarbeitet und diese Anliegen in der Öffentlichkeit bewusst macht. . . Kommission der Regierung des Fürstentums Liechtenstein für die Gleichberechtigung von Mann und Frau, Tätigkeitsbericht für die Zeit vom 1. Oktober 1986 bis 31. Dezember 1987 . . . Die Kommission hat als ständiges Beratungsgremium der Regierung folgende Aufgaben: - Stellungnahmen zu Rechtsetzungsvorlagen aus den Regie- rungsressorts, welche die Stellung der Frau in Liechten- stein berühren - Öffentlichkeitsarbeit in Bereichen, die die Stellung der Frau in Liechtenstein berühren - Erledigung von Arbeiten gemäss besonderem Auftrag der Regierung - Ausarbeitung eigener Empfehlungen oder Anträge zu Händen der Regierung für Massnahmen im Hinblick auf die Stellung der Frau in Liechtenstein - Beobachtung der Entwicklung hinsichtlich der Stellung der Frau in Liechtenstein, Verfolgung der getroffenen Massnahmen und periodische Berichterstattung zu Hän- den der Regierung . . . Bericht der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein zum Postulat vom 3. Juli 1985 der Abgeordneten Josef Biedermann, Noldi Frommelt, Dr. Dieter Walch und Armin Meier betreffend die Bestellung einer Kommission, die auf eine Gleichberechtigung von Mann und Frau in der Liechtensteinischen Gesetzgebung hinarbeitet und dieses Anliegen in der Öffentlichkeit bewusst macht - Landtagsprotokolle 1986 Rechtliche Gleichstellung in Alltagsrealität umsetzen Auf Einladung der französischen Regierung fand am 4. März 1986 in Strassburg - wie bereits vor längerer Zeit berichtet - die erste Europäische Ministerkonferenz über die Gleichstellung von Frauen und Männern statt. Liechtenstein war vertreten durch Regierungschef-Stellvertreter Hilmar Ospelt und Claudia Fritsche, Amt für Internationale Bezie- hungen. Teilnehmer der Konferenz waren die Mitgliedstaa- ten des Europarates sowie Delegierte aus Kanada, dem Heiligen Stuhl, Finnland und Jugoslawien . . . Die beiden Hauptthemen der Konferenz waren die Mitwir- kung der Frau am politischen Leben sowie Politik und Strategien für die Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern im Entscheidungsprozess . . . Liechtensteiner Volksblatt, 1. April 1986 222
	        

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