Volltext: Liechtenstein 1978-1988

20. Januar Nach 444 Tagen Gefangenschaft lässt der Iran 52 amerikanische Geiseln frei. 30. März Präsident Ronald Reagan wird bei einem Attentat verletzt. 12. April Die amerikanische Raumfähre «Columbia» startet zu ihrem ersten Weltraumflug. 10. Mai Frangois Mitterand wird zum neuen Präsidenten der Französi- schen Republik gewählt. 13. Mai Auf Papst Johannes Paul II. wird ein Attentat verübt; der Papst wird verletzt. 29. Juli Der englische Thronfolger, Prinz Charles von Wales, heiratet Lady Diana Spencer. 22. September Die Französischen Staatsbahnen nehmen auf der Strecke Paris- Lyon den Train ä Grande Vitesse (TGV) in Betrieb. 
6. Oktober Während einer Truppenparade wird der ägyptische Präsident Anwar el-Sadat ermordet. 29. Oktober Ein sowjetisches Unterseeboot strandet in schwedischen Terri- torialgewässern. 30. November In Genf beginnen die Verhandlun- gen zwischen der UdSSR und den USA über den Abbau nuklea- rer Mittelstreckenwaffen. 10. Dezember Spanien tritt der NATO bei. 13. Dezember In Polen ruft General Jaruzelski den Ausnahmezustand aus; ein aus Generälen und Obersten ge- bildeter «Rat der Streifkräfte für die nationale Errettung» über- nimmt die Regierungsgeschäfte. 15. Dezember Der Peruaner Javier Perez de Cuellar löst Kurt Waldheim als UNO-Generalsekretär ab. Verordnung vom 3. März 1981 über die Einführung der Sommerzeit Aufgrund von Artikel 3 des Zeitgesetzes vom 7. Juli 1977, LGB1. 1977 Nr. 52, verordnet die Regierung: Art. 1 Im Jahre 1981 wird die Sommerzeit eingeführt. Art. 2 1) Die Sommerzeit beginnt Sonntag, den 29. März 1981, morgens um 2 Uhr mitteleuropäischer Zeit. Zu diesem Zeitpunkt wird die Stundenzählung um eine Stunde von 2 Uhr auf 3 Uhr vorgestellt. 2) Die Sommerzeit endet Sonntag, den 27. September 1981, morgens um 3 Uhr Sommerzeit. Zu diesem Zeitpunkt wird die Stundenzählung um eine Stunde von 3 Uhr auf 2 Uhr zurückgestellt. . . Liechtensteinisches Landesgesetzblatt 1981/Nr. 21 Zeitgesetz vom 7. Juli 1977 Art. 1 1) Die in Liechtenstein verbindliche Zeit ist die mitteleuro- päische Zeit 2) Wird aufgrund von Artikel 3 dieses Gesetzes die Som- merzeit eingeführt, ist im betreffenden Zeitraum die Som- merzeit die verbindliche Zeit. Art. 2 1) Die mitteleuropäische Zeit ist bestimmt durch die Welt- zeit unter Beifügung einer Stunde. 2) Die Sommerzeit ist bestimmt durch die Weltzeit unter Beifügung von zwei Stunden. Art. 3 1) Die Regierung ist ermächtigt, durch Verordnung die Sommerzeit einzuführen und die Einzelheiten zu regeln. 2) Die Regierung bestimmt den Tag und die Uhrzeit, zu der die Sommerzeit beginnt und endet. Liechtensteinisches Landesgesetzblatt 1977/Nr. 52 
Poststempel von Vaduz vor und nach der generellen Einführung der Postleitzahlen am 1. Oktober 1964 Postleitzahlen Seit dem 28. September 1981 haben alle liechtensteinischen Poststellen eine eigene Postleitzahl (PLZ). Anstelle der bisherigen Sammel-PLZ 9491 erhielten als letzte eine eigene PLZ die Poststellen 9485 Nendeln, 9486 Schaanwald, 9487 Gamprin-Bendern und 9488 Schellenberg. Die Auflösung der Sammel-PLZ wirkt sich bei der Sortie- rung der Postsendungen sehr vorteilhaft aus. Rechenschaftsbericht der Regierung des Fürstentums Liechtenstein an den hohen Landtag für das Jahr 1981, S. 197 Milchhof setzt neue Akzente Der heutige «Internationale Tag der Milch» bekommt für die liechtensteinische Land- und Milchwirtschaft, aber auch für die Konsumenten besondere Bedeutung, ab heute nämlich werden Frischmilch, Joghurt und Schlagrahm vom Liechten- steiner Milchhof unter der Marke «Ländle Milch» in neu gestalteten Verpackungen auf den liechtensteinischen Markt kommen . . . Liechtensteiner Vaterland, 26. Mai 1981 105
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.