Volltext: Liechtenstein 1938-1978

^1 Am 7. März 1943 verlieh S. D. Fürst Franz Josef der Gemeinde Planken das Recht, Wappen und Flagge zu führen. Das «Liechtensteinische Urkundenbuch». Im Jahrbuch des Historischen Vereins von 1942 finden wir einen Anhang in der Sammlung Liechtenstein be- rührender Urkunden. Eine solche Sammlung zu unter- stützen, wurde beschlossen, weil im Laufe der Jahrhunderte Urkunden verloren gingen. Herr Lic. jur. Franz Perret war mit der Sichtung der Urkunden des bischöflichen Archivs in Chur betraut worden. Ihm wurde dann auch Auftrag erteilt, die Liechtenstein berührenden Urkunden für ein Liechtensteinisches Urkundenbuch zu sammeln und für eine Veröffentlichung zu sichten. Ein erster Teil bis zum Jahre 1237 ist nun dem heurigen Jahrbuch beige- geben. Bis heute liegen die Urkunden bis 1370 druckbereit vor. Eine Fortsetzung der Sammlung und Sichtung durch Herrn Perret wird in kommenden Bänden des Jahrbuches des Historischen Vereins erscheinen. Die Sammlung ist im Interesse weiterer Erforschung und Bearbeitung der Ge- schichte unseres Landes sicher zu begrüssen. Liechtensteiner Volksblatt, 25. Februar 1943 
2. Februar Fall von Stalingrad 10. Juli Landung der Alliierten auf Sizilien 25. Juli Rücktritt Mussolinis; Marschall Badoglio übernimmt die Regie- rung; Endsdes Faschismus in Italien 3. September Kapitulation Italiens 2. Oktober Der «Warschauer Aufstand» endet mit der Kapitulation der polnischen Heimatarmee; Himmler befiehlt die vollständige Zerstörung Warschaus 18./19. November Erster britisch/amerikanischer Luftangriff auf Berlin 28. November Erstes Zusammentreffen von Roosevelt, Churchill und Stalin in Teheran FUEHSTliCHC Vr.RO kHPNO vom 18.Februar 1943. Ich Franz Josef II. souverniner Fürst von Liechtenstein in der Uebr:rzeugung,de33 in schwerer Zelt die Interessen des Landes und Volkes durch Continuität in Gesetzgebung und Verwaltung an besten gewahrt werden tue hle-ilt kund, dass Ich zur Sicherheit und Wohlfahrt des Staates, ge- stützt auf Art. 10 der Verfassung von S.Oktober 1921, Verfüge: Die Mandatsdauer dos gegenwärtigen Landtages wird auf unbestimmte Zeit verlängert. Im aufrichtigen Wunsche,d*s Volk in der Ausübung seiner verfassunfcsmhsalgen Rechte nicht beeinträchtigen zu wollen, erkläre Ich,dass Ich beabsichtige, den Landtag zu best- möglicher Zeit aufzulösen und Neuwahlen anzuordnan. Vaduz,am 18. Februar 1943. 82
	        

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