Volltext: Liechtenstein 1938-1978

947 7. April Automobilkönig Henry Ford stirbt 5. Juni Der Marshallplan tritt in Kraft 11. Juli Bodenreform in der Tschecho- slowakei; kein Grundbesitzer hat Anrecht auf mehr als 50 Hektaren 15. August Indien und Pakistan werden unabhängig 4. Oktober Der deutsche Physiker Max Planck stirbt 14. Oktober Charles Yeager erreicht in einem Düsenflugzeug erstmals Über- schallgeschwindigkeit 31. Oktober In Genf unterzeichnen 23 Staa- ten das GATT-Abkommen 2. November Der deutsche Nachkriegs- Schriftsteller Wolfgang Borchert stirbt in Basel 30. Dezember Rumänien wird Volksrepublik Gegen das Finanzgesetz für das Jahr 1946 wurde am 9. Oktober 1946 ein Initiativbegehren angemeldet, das die Abänderung des Art. 4 betreffend die Festsetzung des Steuersatzes pro 1946 und die Herabsetzung des Steuersatzes auf 'A Promille bezw. 1 % verlangte. Der Landtag hatte für das Finanzjahr 1946 erstmals seit 22 Jahren den Steuersatz für Vermögen auf 1,2 Promille und für Erwerb auf 1,6 Prozent angesetzt, dafür aber am 26. April 1946 eine Novelle zum Steuergesetz be- schlossen, die wesentliche soziale Verbesserungen enthielt. Die Initiative kam als Sammelinitiative zustande und wurde am 29. November der Regierung überreicht. Der Landtag beschloss in seiner Sitzung vom 18. Dezember 1946, das Initiativbegehren nicht in Behandlung zu ziehen und dasselbe der Volksabstimmung zu unterbreiten. Rechenschaftsbericht der fürstlichen Regierung an den hohen Landtag, 1946, S. 44 Liechtenstein hat bekanntlich seit dem Jahre 1925 bis 1945 immer den gleichen Steuersatz beibehalten, d. h. die Steuern wurden mit der halben Steuereinheit eingehoben. Während in diesen zwanzig Jahren sich in Liechtenstein die Steuerschraube nicht mehr bewegte, ging aber auf dem Gebiete der Steuergesetzgebung in den übrigen Ländern allerhand vor sich. Als ich dann im Septemer 1945 auf den heutigen Posten berufen wurde, da war es eine meiner ersten grossen Aufgaben, hier Remedur zu schaffen. Bei den Budget- beratungen im Dezember 1945 für das Jahr 1946 brachte die Regierung zwei diesbezügliche Anträge ein. I. Es muss der Steuersatz massiv erhöht werden und 2. die Paragraphen des Steuergesetzes, welche die Sozialabzüge beinhalten, müssen abgeändert werden. Vor allem der 
Kinderabzug sei zu vervielfachen. Der Landtag sagte nicht auf den ersten Anhieb hin ja. Nach Verlauf einer recht angeregten Debatte setzte dann der Landtag einstimmig den Steuersatz für das Jahr 1946 mit 0,8 % der Steuer- einheit fest. Es entsprach dies einer Erhöhung des Steuersatzes von 60 % gegenüber dem Vorjahre. Ebenso einstimmig nahm der Landtag etwas später die Gesetzes- änderung über die Sozialabzüge an. Damit wurde erreicht, dass die Familie in unserem Steuergesetz wenigstens einigermassen berücksichtigt wurde. Es war eine merkliche Verlagerung der Steuerlast von schwächsten Schultern auf stärkere erreicht worden. Dass nun diese zwei Massnahmen nicht überall auf Gegenliebe stossen würden, war mir im Vorhinein klar. Es ist denn im letzten Quartal 1946 von einem Initiativ- Komitee ein Initiativ-Begehren lanciert worden, das darauf hinausging, den Steuersatz pro 1946 wieder auf den vorjährigen Stand zu reduzieren. Die grossen Sozial- abzüge sollten bleiben. Es wurde also das Schöne, das dem Volke Angenehme nicht angegriffen, hingegen wurde in der Initiative dem Volke das angenehme Geschenk versprochen, dass jedem dieser 60 %ige Aufschlag erlassen werde. Stenogramm der Ansprache des Herrn Regierungschef Alexander Frick, gehalten an der öffentlichen Versammlung am 18. Januar 1947 im Rat- haussaale Vaduz, S. 1 und 3 f. Die Steuer-Initiative angenommen Mit 1501 Ja gegen 1039 Nein 60 % der stimmfähigen Bürger sprachen sich am Sonntag für die Annahme der Initiative aus. Damit ist der Vorschlag des Landtages auf Beibehaltung des im Finanzgesetz für das Jahr 1946 festgesetzten Steuersatzes gefallen. Einzig die Gemeinden Vaduz und Planken brachten ein Mehr für den neuen Steuersatz hervor. Insgesamt standen sich 1501 Ja und 1039 Nein gegenüber. Liechtensteiner Volksblatt, 21. Januar 1947 141
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.