Liechtensteinische Gesellschaft für
Umweltschutz
Dezember 2016
Position der LGU zum Windenergieprojekt And/Ans
Auf der Anhöhe And/Ans im Kanton Graubünden an der Grenze zur Gemeinde Balzers klären
die Liechtensteinischen Kraftwerke (LKW), die Bürgergenossenschaft Balzers (BGB), und die
Solargenossenschaft Liechtenstein (SGL) derzeit die Machbarkeit eines Windparks mit zwei oder
drei Windenergieanlagen (WEA) ab. Details zur Vorgeschichte, Ergebnisse von Windmessungen
und aktuellem Planungsstand stellt die Planungsgruppe auf ihrer Projekt-Homepage zur
Verfügung.
Als Umweltorganisation befürwortet die LGU einen raschen Ausstieg aus der Nutzung der
Atomkraft und fossiler Energieträger zur Energiegewinnung. Die Energiewende ist wichtig, weil
die CO,-Iintensive Energiewirtschaft (Strom, Wärme, Mobilität) für einen grossen Teil der
Mmenschengemachten globalen Erwärmung verantwortlich ist. Zu einer solchen Energiewende
gehört neben der deutlichen Reduktion unseres Energieverbrauchs (Effizienz und Suffizienz)
auch ein Ausbau der erneuerbaren Energie und insbesondere eine Förderung sogenannter neuer
arneuerbarer Energieträger wie Sonne und Wind.
db die LGU ein Windkraftprojekt als umweltverträglich beurteilt, entscheidet sie erst, wenn alle
Fakten auf dem Tisch liegen und gründlich geprüft wurden. Die LGU befürwortet, dass das
Projekt eine Chance bekommt und ein Verfahren zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)
durchlaufen kann. Für den Fall, dass das Projekt diese nächste Planungsstufe erreicht, wird es ein
UVP-Verfahren nach Schweizer Gesetzgebung geben, da die WEASs auf Schweizer Hoheitsgebiet
zu liegen kommen. Weil sich das Projekt aber vor allem auf Liechtenstein (Balzers) auswirken
würde, muss ein sogenanntes grenzübergreifendes Verfahren stattfinden.
Ein Windkraftprojekt gilt für die LGU dann als umweltverträglich, wenn:
der Umweltbericht von ausgewiesenen Fachpersonen erstellt wurde und alle
aäingereichten Unterlagen vollständig und in ihren Ausführungen transparent sind.
die ökologische Auswirkungen umfassend,
'nsbesondere die Gefahren für die Biodiversität, erhoben und beschrieben wurden.
die Landschaftsverträglichkeit von Experten bewertet wurde.
Lärm- und Schallemissionen sich unterhalb der zugelassenen Grenzwerte bewegen.
die Umwelt- und Naturschutzgesetzgebung eingehalten ist.
sich alle schädlichen Umweltauswirkungen durch entsprechende Massnahmen
verhindern oder auf ein verträgliches Mass minimieren lassen.
allfällige Massnahmen zur Minderung schädlicher Auswirkungen definiert wurden.
°ür temporäre und dauerhafte Verluste von Naturwerten wie beispielsweise Rodungen,
wurden ausreichende Ersatzmassnahmen festgelegt.