Volltext: Position der LGU zum Windenergieprojekt And/Ans

Liechtensteinische Gesellschaft für 
Umweltschutz 
Dezember 2016 
Position der LGU zum Windenergieprojekt And/Ans 
Auf der Anhöhe And/Ans im Kanton Graubünden an der Grenze zur Gemeinde Balzers klären 
die Liechtensteinischen Kraftwerke (LKW), die Bürgergenossenschaft Balzers (BGB), und die 
Solargenossenschaft Liechtenstein (SGL) derzeit die Machbarkeit eines Windparks mit zwei oder 
drei Windenergieanlagen (WEA) ab. Details zur Vorgeschichte, Ergebnisse von Windmessungen 
und aktuellem Planungsstand stellt die Planungsgruppe auf ihrer Projekt-Homepage zur 
Verfügung. 
Als Umweltorganisation befürwortet die LGU einen raschen Ausstieg aus der Nutzung der 
Atomkraft und fossiler Energieträger zur Energiegewinnung. Die Energiewende ist wichtig, weil 
die CO,-Iintensive Energiewirtschaft (Strom, Wärme, Mobilität) für einen grossen Teil der 
Mmenschengemachten globalen Erwärmung verantwortlich ist. Zu einer solchen Energiewende 
gehört neben der deutlichen Reduktion unseres Energieverbrauchs (Effizienz und Suffizienz) 
auch ein Ausbau der erneuerbaren Energie und insbesondere eine Förderung sogenannter neuer 
arneuerbarer Energieträger wie Sonne und Wind. 
db die LGU ein Windkraftprojekt als umweltverträglich beurteilt, entscheidet sie erst, wenn alle 
Fakten auf dem Tisch liegen und gründlich geprüft wurden. Die LGU befürwortet, dass das 
Projekt eine Chance bekommt und ein Verfahren zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) 
durchlaufen kann. Für den Fall, dass das Projekt diese nächste Planungsstufe erreicht, wird es ein 
UVP-Verfahren nach Schweizer Gesetzgebung geben, da die WEASs auf Schweizer Hoheitsgebiet 
zu liegen kommen. Weil sich das Projekt aber vor allem auf Liechtenstein (Balzers) auswirken 
würde, muss ein sogenanntes grenzübergreifendes Verfahren stattfinden. 
Ein Windkraftprojekt gilt für die LGU dann als umweltverträglich, wenn: 
der Umweltbericht von ausgewiesenen Fachpersonen erstellt wurde und alle 
aäingereichten Unterlagen vollständig und in ihren Ausführungen transparent sind. 
die ökologische Auswirkungen umfassend, 
'nsbesondere die Gefahren für die Biodiversität, erhoben und beschrieben wurden. 
die Landschaftsverträglichkeit von Experten bewertet wurde. 
Lärm- und Schallemissionen sich unterhalb der zugelassenen Grenzwerte bewegen. 
die Umwelt- und Naturschutzgesetzgebung eingehalten ist. 
sich alle schädlichen Umweltauswirkungen durch entsprechende Massnahmen 
verhindern oder auf ein verträgliches Mass minimieren lassen. 
allfällige Massnahmen zur Minderung schädlicher Auswirkungen definiert wurden. 
°ür temporäre und dauerhafte Verluste von Naturwerten wie beispielsweise Rodungen, 
wurden ausreichende Ersatzmassnahmen festgelegt.
	        

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