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8. Die neue kaiserliche Administration 1693—1712.
Die von dem Fürstbischof von Konstanz und dem Fürst
abt von Kempten aufgestellten Administrationsräte Dilger
und Motz beschieden sämtliche Gläubiger des Grafen Jakob
Hannibal nach Hohenems, um ihre Forderungen zu liquidie
ren und Kenntnis von der ganzen Schuldenmasse zu gewinnen.
Unter den Gläubigern war auch die Landschaft. Der Graf
hinterließ vier Amtleute: einen Hofmeister (Ritter Junker von
Kleckler), den Landvogt Leonhard Frei von Schönstein, den
Landschreiber Bernhard Abegg und den Rentmeister Joh.
Franz Schenz. Alle zusammen bezogen einen Gehalt von 800
Gulden. Die Administratoren bestätigten sie in ihren Stellen
und erhöhten ihnen den Gehalt..Run kamen noch hinzu die
Kosten der Administrationsräte, die Botenlöhne und viel
anderes, was aus den Herrschastseinkünften bestritten wer
den mußte, wodurch sie zur Verzinsung oder Abzahlung der
Schulden und zur Tilgung der Reichs- und Kreisanlagen im
mer schwächer wurden. Die Administrationsräte trafen, „um
die Landschaft zu erleichtern", wie sie verkündigten, folgende
Anordnungen (1693). „Da bei dem vorgenommenen Beschrieb
und Liquidierung der auf der Grafschaft Vaduz und Herrschaft
Schellenberg lastenden Schuldenmasse sich eine so große Summe
hervorgetan, daß die jährlichen Herrschastseinkünste keines
wegs ausreichen, neben den unvermeidlichen jährlichen Aus
gaben, dieselben zu tilgen, so ergeht vorerst an den Rent
meister folgende Weisung: 1. jährlich 2500 fl. zum Unter
halt der gräflichen Familie und 200 fl. auf Reparatur der
Herrschaftsgebäude zu verwenden; 2. den privilegierten Gläu
bigern und solchen, die rückständigen Lidlohn zu fordern ha
ben, jährlich 300 fl. auszuzahlen, den Beamten aber an Be
soldung und Kompetenz 1200 fl.; 3. den Landammännern
und Gerichtsleuten zu Handen der Landschaft jährlich 2500 fl.
abzuführen, um sie zu erleichtern, jedoch mit dem Beding, daß
die Landschaft den Gläubigern der Herrschaft die Zinse, an
das Reich und den Kreis die Anlagen „ohne Entgelt der
Herrschaft" ausrichte. Auch können der Rentmeister die herr
schaftliche Alp Sücka gegen einen Psandschilling von 3000 fl.
auf fünf bis sechs Jahre hinweg lassen, um einige Forderungen
zu berichtigen, da sonst keine baren Mittel vorhanden seien".
Das Land hatte allein von 1690—1693 ohne die Exeku
tionskosten, welche sich auf mehrere tausend Gulden beliefen,
29.679 fl. bezahlt, und dies darum, weil trotz allen Reskripten
des Fürstabtes und allen Strafmandaten des Kaisers die