Volltext: Geschichte des Fürstentums Liechtenstein

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ven eingezogenen Kirchengüter an sich zu nehmen und nach 
Belieben zu verleihen. Zuerst machte er damit im Veltin einen 
Versuch; da aber derselbe großen Unwillen erregte, händigte 
er jene Bulle den Bundeshäuptern ein. Sie wurde für ungül 
tig erklärt und Planta um 200 Kronen gestraft, deren Bezah 
lung er verweigerte. Die reformierten Prediger übersetzten die 
Bulle in die Landessprache und verbreiteten sie unter das 
Volk. Aufwiegler schürten das Feuer und dunkle Gerüchte, 
als stehe ein feindliches Heer an der Grenze, um die Bünde zu 
überziehen, brachte das getäuschte Volk unter die Waffen. So 
eilte man nach Chur, setzte ein Strafgericht nieder, das aller 
Fürbitten ungeachtet den Johann Planta zum Tode verurteilte. 
Sein Haupt fiel. Darauf machten die Bünde das Gesetz, Strei 
tigkeiten sollten nicht mit den Waffen, sondern auf dem Ge 
richtswege ausgemacht werden. Nur auf die Mahnung der 
Bundeshäupter soll das Volk zu den Waffen greifen. Wer ein 
Verbrechen gegen das Vaterland begehe, den soll die Obrigkeit, 
unter der er steht, und wenn diese es nicht tut, der Bund 
strafen. 
In dieser Zeit (1572) starb der Graf Alwig. Graf Wil 
helm, sein Bruder, war vor ihm (1569) gestorben, ohne Kin 
der zu hinterlassen. Rudolf II. scheint schon vor 1559 gestorben 
zu sein. Alwig war vermählt mit der Gräfin Barbara von 
Helfenstein, welche ihm drei Söhne: Karl Ludwig, Rudolf III. 
und Christoph und zwei Töchter schenkte, welche den Kloster 
stand erwählten. Da die Söhne noch minderjährig waren, be 
stimmte ihnen Kaiser Maximilian II. die Grafen Georg von 
Helfenstein und Heinrich von Fürstenburg zu Vormündern, be 
stätigte den jungen Grafen die Privilegien ihrer Vorfahren 
und verlieh den Vormündern auf die Dauer ihrer Verwaltung 
den Blutbann in den Herrschaften ihrer Pflegebefohlenen (14. 
November 1572). 
Im Jahre 1558 hatten die Grafen Wilhelm und Alwig 
an eine Genossenschaft am Triesenberg ihr Gut auf Gugger- 
boden um 200 fl. verkauft und im Jahre 1562 schlichtete Graf 
Alwig einen langwierigen Streit der Triesenberger unter sich 
wegen Benützung der Alpen und erließ auf deren Ansuchen 
eine Alpordnung, in welcher die einzelnen Alpen nach Kuh 
weiden bewertet wurden. Sämtliche Alpen, die bisher Ge- 
nosienschastsalpen waren, wurden nun Gemeindealpen. Die 
Alpberchtigten wurden in neun Roden eingeteilt. Es wurde 
bestimmt, daß ein jeder Gemeindsmann, in welche Alp der 
selbe durch die fünf Geschworenen, die jedes Jahr altem 
Brauch nach von der Herrschaft gesetzt wurden, mit seinem
	        

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