Volltext: Geschichte des Fürstentums Liechtenstein

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So lebte von Ulrichs zahlreichen Söhnen nur noch Jo 
hann, der Dompropst in Chur und Domherr zu Straßburg, 
und die Nachkommen der Verena von Brandis und des Gra 
fen von Sulz. Von diesen erhielt Rudolf mit dem Dompropst 
das Recht auf das brandisifche Erbe. Da aber auf diesen 
Herrschaften bedeutende Schulden lasteten, beschlossen sie, die 
Herrschaft Maienfeld zu verkaufen und gaben sie den drei 
Bünden für 20.000 fl. mit Vorbehalt des Kirchensatzes der 
Frühmeßpfründe zu Maienfeld und eines Guldens ewigen 
Zinses, der auf dem Pfarrhof zu Malans lag (28. März 1509). 
Die Abzahlung erfolgte ratenweise. Im Juli 1509 zahlten 
die Bünde 3000 fl. an die Bevollmächtigten der Verkäufer 
(darunter auch Hans Rigg Brandifer), im März 1510 wieder 
3000 fl.; die übrigen 14.000 fl. blieben bei den Bünden an 
hängige Schuld. Zwar machten Ulrich von Hohenfax und Hans 
von Königseck den Kaiser darauf aufmerksam, daß der Graf 
Rudolf kein Recht gehabt habe, kaiserliche Privilegien mit 
der Herrschaft zu verkaufen; aber Kaiser Max übergab den 
neuen Landesherren den Blutbann in Maienfeld. 
Im folgenden Jahre (14. Juli 1510) verkaufte der Frei 
herr Johann von Brandis, der Dompropst, seinem Neffen, dem 
Grafen Rudolf von Sulz, die Herrschaften Vaduz, Alt- und 
Neu-Schellenberg und Blumenegg samt den Schlössern, Burg 
ställen, Dörfern, Landen, Leuten, hohen und niedern Ge 
richten etc. „wie dann das alles an Unser Vordern und danach 
erblich an Uns kommen ist"; doch mit den Beschwerden, Zin 
sen, Leibgedingen und Versetzungen, die dann vormals auf die 
gedachten Herrschaften und ihren Nutzungen gemacht und jähr 
lich darob gehen, die sich jährlichen zu bezahlen betreffen un 
gefährlich auf elfhundert Gulden. Der Kauf ist geschehen um 
12.000 Gulden Rheinisch an Gold, „dero wir von unserem 
Vetter ganz und gar bezahlt sind". Der Verkäufer befiehlt 
den Leuten der drei Herrschaften, dem neuen Herrn zu schwö 
ren und gehorsam zu sein und entläßt sie aller Verpflichtungen 
gegen ihn. Die in Chur ausgestellte Urkunde siegelte der 
Verkäufer sowie als Zeugen Kuonrat v. Marmels zu Räzüns 
und Rudolf von Marmels, Bürgermeister zu Chur. 
Graf Rudolf hatte schon im April 1508 vom Abt Kon 
rad von Einsiedeln die Vogtei St. Gerold zu Lehen bekom 
men. Die Feste Marschlins verkauften die Brüder Rudolf 
und Wolf Hermann von Sulz im Jahre 1516 an die Witwe 
des Luzius Gugelberg in Chur. 
Der Dompropst Johann von Brandis verließ nun Chur 
und brachte feine letzten Tage auf seinem Kanonikat in Straß-
	        

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