332
So lebte von Ulrichs zahlreichen Söhnen nur noch Jo
hann, der Dompropst in Chur und Domherr zu Straßburg,
und die Nachkommen der Verena von Brandis und des Gra
fen von Sulz. Von diesen erhielt Rudolf mit dem Dompropst
das Recht auf das brandisifche Erbe. Da aber auf diesen
Herrschaften bedeutende Schulden lasteten, beschlossen sie, die
Herrschaft Maienfeld zu verkaufen und gaben sie den drei
Bünden für 20.000 fl. mit Vorbehalt des Kirchensatzes der
Frühmeßpfründe zu Maienfeld und eines Guldens ewigen
Zinses, der auf dem Pfarrhof zu Malans lag (28. März 1509).
Die Abzahlung erfolgte ratenweise. Im Juli 1509 zahlten
die Bünde 3000 fl. an die Bevollmächtigten der Verkäufer
(darunter auch Hans Rigg Brandifer), im März 1510 wieder
3000 fl.; die übrigen 14.000 fl. blieben bei den Bünden an
hängige Schuld. Zwar machten Ulrich von Hohenfax und Hans
von Königseck den Kaiser darauf aufmerksam, daß der Graf
Rudolf kein Recht gehabt habe, kaiserliche Privilegien mit
der Herrschaft zu verkaufen; aber Kaiser Max übergab den
neuen Landesherren den Blutbann in Maienfeld.
Im folgenden Jahre (14. Juli 1510) verkaufte der Frei
herr Johann von Brandis, der Dompropst, seinem Neffen, dem
Grafen Rudolf von Sulz, die Herrschaften Vaduz, Alt- und
Neu-Schellenberg und Blumenegg samt den Schlössern, Burg
ställen, Dörfern, Landen, Leuten, hohen und niedern Ge
richten etc. „wie dann das alles an Unser Vordern und danach
erblich an Uns kommen ist"; doch mit den Beschwerden, Zin
sen, Leibgedingen und Versetzungen, die dann vormals auf die
gedachten Herrschaften und ihren Nutzungen gemacht und jähr
lich darob gehen, die sich jährlichen zu bezahlen betreffen un
gefährlich auf elfhundert Gulden. Der Kauf ist geschehen um
12.000 Gulden Rheinisch an Gold, „dero wir von unserem
Vetter ganz und gar bezahlt sind". Der Verkäufer befiehlt
den Leuten der drei Herrschaften, dem neuen Herrn zu schwö
ren und gehorsam zu sein und entläßt sie aller Verpflichtungen
gegen ihn. Die in Chur ausgestellte Urkunde siegelte der
Verkäufer sowie als Zeugen Kuonrat v. Marmels zu Räzüns
und Rudolf von Marmels, Bürgermeister zu Chur.
Graf Rudolf hatte schon im April 1508 vom Abt Kon
rad von Einsiedeln die Vogtei St. Gerold zu Lehen bekom
men. Die Feste Marschlins verkauften die Brüder Rudolf
und Wolf Hermann von Sulz im Jahre 1516 an die Witwe
des Luzius Gugelberg in Chur.
Der Dompropst Johann von Brandis verließ nun Chur
und brachte feine letzten Tage auf seinem Kanonikat in Straß-