Volltext: Geschichte des Fürstentums Liechtenstein

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,schwärzen Bund". Bischof Heinrich belehnte nach dem Tode 
Heinrichs von Sargans dessen beide Söhne Wilhelm und Ge 
org mit Schams, Rheinwald etc. Die beiden jungen Grasen 
wollten gegen ihre ungefügen Untertanen energisch vorgehen. 
Schams, Obervaz und Tomils verweigerten ihnen die Huldi 
gung und schlossen sich dem grauen Bunde an. Da ernannten 
die Grafen ihren Schwager Hans von Rechberg, einen wackeren 
Haudegen zum Bogt von Schams. Er war aber äußerst ver 
haßt und der obere Bund verlangte seine Abberufung und 
drohte mit Gewalt. Die Grafen im Verein mit dem schwarzen 
Bund bewirkten vom kaiserlichen Hofgericht zu Rotweil die 
Vorladung und Ächtung der Anstifter der Rebellion. Da 
aber der von Rechberg in den Heinzenberg eindrang, sammelte 
sich das Volk von Schams und Rheinwald, und Rechberg mußte 
mit seinem Kriegsvolk die Flucht ergreifen, verfolgt von den 
Leuten, die von allen Seiten herbeiströmten. Vermöge des 
Landrechtes, in welchem die Grafen Wilhelm und Georg mit 
Schwyz und Glarus standen, mahnten sie diese beiden Orte 
um Zuzug; nur 16 Freiwillige aus Glarus zogen ihnen zu; 
sie wurden auf die Feste Bärenburg verlegt. Die Landleute 
in Schams, Rheinwald und Domleschg, welche unter Sargans 
gehörten, erhoben sich; zu ihnen gesellten sich die Leute aus 
dem Gotteshausbunde; der Ritter Rink von Baldenstein war 
ihr Führer. Neu- und Alt-Sins, Ortenstein wurden erobert 
und gebrochen; nur Bärenburg widerstand; da aber kein Ent 
satz kam, verließ die Besatzung die Burg in der Nacht. So 
wurde sie genommen und „im Rauch zum Himmel geschickt". 
Alle sargansischen Besitzungen gingen verloren. Die Leute 
traten in den grauen Bund, der sich der Bundesgenossen an 
nahm und die Grafschaft Sargans bedrohte. Das Bundes 
volk war bereits bis Meis gedrungen. Da kam es zu einem 
Waffenstillstand und es einigten sich die kriegführenden Par 
teien dahin, die Entscheidung ihrer Anstände einem Schieds 
gericht zu übergeben. Im Juli 1452 fällte dieses den Ent 
scheid. Gemäß demselben sollen die Rechte der Grafen unan 
getastet bleiben, streitige Punkte seien durch die ordentlichen 
Gerichte zu entscheiden. Die Bündnisse der Leute der Graf 
schaft mit dem obern Bund und den Gotteshausgemeinden 
bleiben aufrecht. Schlimmer als den Grafen ging es dem 
Bischof. Man bemächtigte sich gewaltsam des bischöflichen 
Schlosses zu Chur, plünderte es aus und vertrieb die Beamten 
des Bischofs, der sich damals im Vintfchgau befand. Das 
Bistum erlitt einen Schaden von mehr als 1000 fl. Dabei 
werden merkwürdigerweise gerade die Schiedsrichter als Täter
	        

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