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,schwärzen Bund". Bischof Heinrich belehnte nach dem Tode
Heinrichs von Sargans dessen beide Söhne Wilhelm und Ge
org mit Schams, Rheinwald etc. Die beiden jungen Grasen
wollten gegen ihre ungefügen Untertanen energisch vorgehen.
Schams, Obervaz und Tomils verweigerten ihnen die Huldi
gung und schlossen sich dem grauen Bunde an. Da ernannten
die Grafen ihren Schwager Hans von Rechberg, einen wackeren
Haudegen zum Bogt von Schams. Er war aber äußerst ver
haßt und der obere Bund verlangte seine Abberufung und
drohte mit Gewalt. Die Grafen im Verein mit dem schwarzen
Bund bewirkten vom kaiserlichen Hofgericht zu Rotweil die
Vorladung und Ächtung der Anstifter der Rebellion. Da
aber der von Rechberg in den Heinzenberg eindrang, sammelte
sich das Volk von Schams und Rheinwald, und Rechberg mußte
mit seinem Kriegsvolk die Flucht ergreifen, verfolgt von den
Leuten, die von allen Seiten herbeiströmten. Vermöge des
Landrechtes, in welchem die Grafen Wilhelm und Georg mit
Schwyz und Glarus standen, mahnten sie diese beiden Orte
um Zuzug; nur 16 Freiwillige aus Glarus zogen ihnen zu;
sie wurden auf die Feste Bärenburg verlegt. Die Landleute
in Schams, Rheinwald und Domleschg, welche unter Sargans
gehörten, erhoben sich; zu ihnen gesellten sich die Leute aus
dem Gotteshausbunde; der Ritter Rink von Baldenstein war
ihr Führer. Neu- und Alt-Sins, Ortenstein wurden erobert
und gebrochen; nur Bärenburg widerstand; da aber kein Ent
satz kam, verließ die Besatzung die Burg in der Nacht. So
wurde sie genommen und „im Rauch zum Himmel geschickt".
Alle sargansischen Besitzungen gingen verloren. Die Leute
traten in den grauen Bund, der sich der Bundesgenossen an
nahm und die Grafschaft Sargans bedrohte. Das Bundes
volk war bereits bis Meis gedrungen. Da kam es zu einem
Waffenstillstand und es einigten sich die kriegführenden Par
teien dahin, die Entscheidung ihrer Anstände einem Schieds
gericht zu übergeben. Im Juli 1452 fällte dieses den Ent
scheid. Gemäß demselben sollen die Rechte der Grafen unan
getastet bleiben, streitige Punkte seien durch die ordentlichen
Gerichte zu entscheiden. Die Bündnisse der Leute der Graf
schaft mit dem obern Bund und den Gotteshausgemeinden
bleiben aufrecht. Schlimmer als den Grafen ging es dem
Bischof. Man bemächtigte sich gewaltsam des bischöflichen
Schlosses zu Chur, plünderte es aus und vertrieb die Beamten
des Bischofs, der sich damals im Vintfchgau befand. Das
Bistum erlitt einen Schaden von mehr als 1000 fl. Dabei
werden merkwürdigerweise gerade die Schiedsrichter als Täter