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bringen hatte. Wenn früher das Amt eines Richters wirklich als
ein Ehrenamt angesehen war, wenn der Gewählte, stolz auf di«
ihn getroffene Wahl, es sich angelegen sein ließ, seine mit dem
Amt übernommenen Pflichten getreu zu erfüllen, um sich des von
der Gemeinde in ihn gesezten Vertrauens würdig zu machen, so
wurde nun die Sache auf einmal ganz umgekehrt. Der ordentliche,
schlichte und verständige Landmann findet sich mit einem solchen
Dienste, wenn er schon mit dem schönen Namen eines Richters
überkleidet ist, nicht mehr beehrt. Und wenn er auf die Dauer
von zwei Jähren hiezu gezwungen wird, so wird er sich als Ge
zwungener in der Hoffnung einer baldigen Erlösung blos auf die
ihm von Zeit zu Zeit vorkommenden nothwendigsten Gegenstände
beschränken und die Sorge zur Erzielung allenfalls möglicher Ge
meindsvortheile seinem Nachfolger aufbewahren. — Die Besoldungen
der Staatsbeamten, welche mit Einschluß des fürstlichen Rheinbunds
gesandten und des Referenten in Wien auf die Summe von 3500 fl.
berechnet wurden, wurden als eine reine, vom Volk zu tragende
Staatslast erklärt und demselben als solche Überbunden. Zwar
würde sich über diesen Gegenstand, jedoch abgesehen von dem eigen
mächtigen Eingriff in die uralthergebrachten und wohl erworbenen
Rechte der Landschaft, nicht viel einwenden lassen; denn es kann
dem Fürsten nicht zugemuthet werden, daß er aus seinen Privat
renten die Staatslasten bestreite; aber er ist auch schuldig, dem
Staate die Staatsgefälle zu verrechnen. — Dieser Gegenstand
scheint von den Staatsreformatoren Hauer und Schuppler nicht
gehörig erwogen worden zu sein, oder sie suchten die fürstlichen
Privatrenten auf Kosten des Landes zu einem höhern Ertrag zu
bringen. Denn die Zölle, die Weggelder, die Umgelder, die gemeine
Landsteuer, sind Gefälle, welche durch ihre Natur mit dem Gepräge
der Staatsgefälle versehen wurden. — Nach der Ansicht jener Staats
reformatoren waren keine Staatsgefälle vorhanden; es mußte also
ein Fond creirt werden, um daraus die Kosten der neuen Ver
waltung zu bestreiten, welche mit Vorbehalt des Militäretats, den
man ohnedies srüher schon, wie die Interessen der Staatsschulden,
durch Steuerumlage deckte, auf 4000 fl. jährlich berechnet wurden.
Dieser Fond fand sich in nachstehenden Hilfsquellen, deren Auffindung
abermals den staatswirthschaftlichen Kenntnissen Hauer's und Schupp-
ler's verdankt wurde. So trugen bisher die Gcrichtstaren, aus
welchen der Landschreiber besoldet wurde, jährlich 500 fl.; sie wurden
nun auf das Dreifache erhöht, also auf 1500 fl. jährlich gebracht;
ein mäßiges Stempelpatent wurde eingeführt, das je nach Umständen
erhöht werden konnte und bei seiner Einführung auf beiläufig
500 fl. jährlichen Ertrags angelegt war; die Tafernen - Gerechtig
keiten wurden aufgehoben und den Tafernen eine jährliche Tare
je nach Umständen bis auf 30 fl. aufgelegt, was zusammen die
Summe von 300 fl. ausmachen mochte. Ehenfo wurden Krämer-,