Volltext: Geschichte des Fürstenthums Liechtenstein

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bringen hatte. Wenn früher das Amt eines Richters wirklich als 
ein Ehrenamt angesehen war, wenn der Gewählte, stolz auf di« 
ihn getroffene Wahl, es sich angelegen sein ließ, seine mit dem 
Amt übernommenen Pflichten getreu zu erfüllen, um sich des von 
der Gemeinde in ihn gesezten Vertrauens würdig zu machen, so 
wurde nun die Sache auf einmal ganz umgekehrt. Der ordentliche, 
schlichte und verständige Landmann findet sich mit einem solchen 
Dienste, wenn er schon mit dem schönen Namen eines Richters 
überkleidet ist, nicht mehr beehrt. Und wenn er auf die Dauer 
von zwei Jähren hiezu gezwungen wird, so wird er sich als Ge 
zwungener in der Hoffnung einer baldigen Erlösung blos auf die 
ihm von Zeit zu Zeit vorkommenden nothwendigsten Gegenstände 
beschränken und die Sorge zur Erzielung allenfalls möglicher Ge 
meindsvortheile seinem Nachfolger aufbewahren. — Die Besoldungen 
der Staatsbeamten, welche mit Einschluß des fürstlichen Rheinbunds 
gesandten und des Referenten in Wien auf die Summe von 3500 fl. 
berechnet wurden, wurden als eine reine, vom Volk zu tragende 
Staatslast erklärt und demselben als solche Überbunden. Zwar 
würde sich über diesen Gegenstand, jedoch abgesehen von dem eigen 
mächtigen Eingriff in die uralthergebrachten und wohl erworbenen 
Rechte der Landschaft, nicht viel einwenden lassen; denn es kann 
dem Fürsten nicht zugemuthet werden, daß er aus seinen Privat 
renten die Staatslasten bestreite; aber er ist auch schuldig, dem 
Staate die Staatsgefälle zu verrechnen. — Dieser Gegenstand 
scheint von den Staatsreformatoren Hauer und Schuppler nicht 
gehörig erwogen worden zu sein, oder sie suchten die fürstlichen 
Privatrenten auf Kosten des Landes zu einem höhern Ertrag zu 
bringen. Denn die Zölle, die Weggelder, die Umgelder, die gemeine 
Landsteuer, sind Gefälle, welche durch ihre Natur mit dem Gepräge 
der Staatsgefälle versehen wurden. — Nach der Ansicht jener Staats 
reformatoren waren keine Staatsgefälle vorhanden; es mußte also 
ein Fond creirt werden, um daraus die Kosten der neuen Ver 
waltung zu bestreiten, welche mit Vorbehalt des Militäretats, den 
man ohnedies srüher schon, wie die Interessen der Staatsschulden, 
durch Steuerumlage deckte, auf 4000 fl. jährlich berechnet wurden. 
Dieser Fond fand sich in nachstehenden Hilfsquellen, deren Auffindung 
abermals den staatswirthschaftlichen Kenntnissen Hauer's und Schupp- 
ler's verdankt wurde. So trugen bisher die Gcrichtstaren, aus 
welchen der Landschreiber besoldet wurde, jährlich 500 fl.; sie wurden 
nun auf das Dreifache erhöht, also auf 1500 fl. jährlich gebracht; 
ein mäßiges Stempelpatent wurde eingeführt, das je nach Umständen 
erhöht werden konnte und bei seiner Einführung auf beiläufig 
500 fl. jährlichen Ertrags angelegt war; die Tafernen - Gerechtig 
keiten wurden aufgehoben und den Tafernen eine jährliche Tare 
je nach Umständen bis auf 30 fl. aufgelegt, was zusammen die 
Summe von 300 fl. ausmachen mochte. Ehenfo wurden Krämer-,
	        

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