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Landvogt einen Schreiber an. So war die Ordnung zur Zeit,
als das deutsche Reich unterging. — Es mögen noch die Namen
dersenigen, welche das Landammannamt bekleidet haben, hier eine
Stelle finden.
Landammänner zu Vaduz:
1716 Anton Banzer.
1726 Hieronymus Tschetter.
1738 Adam Rheinberger.
1742 Andreas Verling.
1745 Leonz Frick.
1748 Jos. Anton Kaufmann.
1753 Jörg Wolf.
1761 Johann Jäger.
1774 Jos. Anton Kaufmann.
1778 Johann Jäger.
1789 Fidel Frick.
1792 Lorenz Tschetter.
1800 Joseph Kindle.
1802 Fr. Anton Frick.
Landammänner am Eschnerberg:
1714 Ferdinand Nescher.
1718 Andreas Marrer.
1728 Jakob Marrer.
1734 Joseph Helbert.
1745 Anton Marrer.
1750 Georg Marrer.
1755 Joseph Marrer.
1761 Anton Marrer.
1764 Anton Marrer.
1770 Dominik Burtscher.
1775 Joseph Allgeuer.
1778 Dominik Burtscher.
1781 Makarius Büchel.
1786 Dominik Burtscher.
1791 Franz Joseph Nescher.
1803 Johann Frick.
Das zweite Kapitel.
Sis zur Stiftung des deufchen Sundes.
1806 —1815.
1. Veränderungen in Verfassung und Verwaltung.
Eine trübe und gedrückte Stimmung lag auf Deutschland. Die
Rheinbundsfürsten, zur Souveränität gelangt, ließen die alten Ver-
sassungs- und Verwaltungsformen eingehen, die Landstände schaffte
man ab; das Volk verlor seine gesezlichen Organe und Vertreter
und das System der Volksbevormundung, des Beamtenmechanismus
wurde über die Länder des Rheinbunds ausgebreitet: alle Selbst
ständigkeit und Würde der Regierten hörte auf, alle Freiheit in
Rede und Schrift ward unterdrückt. Der Finanzverwaltung wurde
große Aufmerksamkeit gewidmet; das Heer, die immer steigende
Zahl der Beamten, die Polizei, der Hofhält forderten ungeheure