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Herrschaft in Armuth gebracht, nicht nachlassen, sondern ihre jetzige,
so gute Herrschaft wieder unter die Füße zu drücken sich unterfangen
wollen. Sie hätten das kaiserliche Mandat, welches die Rückgabe
der herrschaftlichen Güter befahl, von der St. Florins-Kapellc ab
gerissen und den Verwalter mit Gewalt vom streitigen Neugereut
vertrieben. Nach diesen und ähnlichen Anklagen und ungcgründeten
Vorwürfen bat er die kaiserliche Kommission: Sie wolle von Dorf
zu Dorf Umfrage halten, welche der Obrigkeit treu sein, d. i. die
neu eingeführte Ordnung annehmen wollen, oder nicht. Den Un
gehorsamen soll, bis der Bescheid des Kaisers eintreffe, nicht gestattet
sein, Landanlagen auszuschreiben, die Gehorsamen zu Beiträgen zu
zwingen oder eine Gemeindssache daraus zu machen. Seien einmal
die Gehorsamen von den Ungehorsamen unterschieden, so möchten
dann die leztern ihre Vollmacht vorbringen und von Allen, die
Lust zu prozessiren hätten, unterschreiben lassen."
Der Anwalt der Landschaft entgegnete: „Die Landschaft sei nie
gemeint gewesen, mit ihrer Herrschaft einen Prozeß anzufangen.
Sie müsse die Vorwürfe zurückweisen, die ihr der fürstliche Mandatar
mache. Sie werde nach Inhalt des Huldigungseides Gehorsam
leisten und erwarte, daß die Herrschaft das ihr bei der Huldigung
Versprochene ebenfalls halten werde. Sie wünsche, bei dem vom
Kaiser selbst bestätigten Vertrag von 1686 zu verbleiben. Von
Aufruhr und Aufwiegelung wisse sie nichts, wenn sie aber beun
ruhigt sei, so habe sie dazu Grund, wie der fürstliche Mandatar
am besten wisse. Was die Vaduzer Au betreffe, so sei dieselbe je
und alle Zeit dieser Gemeinde eigenthümlich, aber mit Stauden
und Stöcken überwachsen gewesen und die Grafen von Hohenems
hätten daraus nur das Jagdrecht gehabt, welches sie um 180 fl.
abgelöst habe. Grund und Boden sei aber nicht erkauft worden,
mithin gehe sie das kaiserliche Mandat, die herrschaftlichen Güter
betreffend, nicht an. Nichts desto weniger jedoch habe sich die ge-
sammte Landschaft dahin ausgesprochen, auf ein klein Weniges nicht
zu sehen, wenn sie sich dadurch der Herrschaft empfehlen könne."
Im übrigen widersprach der Anwalt allem vorigen Anbringen und
wollte durch Stillschweigen nichts eingeräumt haben.
In dieser Form wurden die Verhandlungen fortgesezt, außer
daß Harprecht gegen den Anwalt der Landschaft proteftirte, da er
keine Vollmacht habe: die Gemeinden sollten durch ihre Ausschüsse
die Sache selber führen. Da erschienen die Ausschüsse, von Balzers:
Basil Hopp, Hans Jörg Frick, Lienhard Wolfinger, Hans Ulrich
Gehr; von Triefen: Peter Rig, Egidi Kindle; vom Berg: Hans
Schedler, Hans Hilbi; von Vaduz: Thomas Walser, Johannes
Laternser, Florian Wolf; von Schan: Thomas Nägele, Roni
Tschetter, Johannes Thöni; von Planken: Martin Frummolt,
Enderli Gantner. Balzers, Klcin-Mels und Triefen verglichen sich
wegen der Neugereute mit der Herrschaft; Vaduz und Schan