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hart angriff, so daß der Reichshofrach sie dem Grafen drei Mal
zurückschickte, um die allzu beleidigenden Ausdrücke daraus zu ent
fernen. Der Kaiser selbst erließ ein sehr scharfes Schreiben an
den Grafen, worin er ihn znr Ordnung und zum Recht verwies.
Christoph Walser, welcher bei seiner lezten Anwesenheit in
Wien mit einem, dem Reichshofrath Heuwell nahe stehenden Manne
Verbindungen angeknüpft hatte, erhielt von diesem über das, was
in jenen Regionen über die vaduzische Angelegenheit vorging, Nach
richt. „Der Bericht von der Administrarionskommission, schreibt
jener Freund am 25. März 1696, sei an den Reichshofrath ein
gegangen und in demselben vorgeschlagen worden: daß auf keine
andere Weise zu helfen sei, als daß man die Herrschaft Schellenberg
verkaufe. „Ich habe, fährt er fort, Ihr Schreiben dem Reichshofrath
vorgelesen und er trug mir auf, Ihnen zu melden, daß er sich der
Landschaft so gut annehmen wolle, als wenn Sie persönlich hier
wären und Sie sollen nur also fortfahren, sich zu Hause Ihrer
Leute ebenso anzunehmen, wie Sie allhier gethan. Der Reichs
hofrath Heuwell hat versprochen, daß er im Reichshofrath, wenn
die vaduzische Sache dort vorkomme, alles thun wolle, was für
die Landschaft nüzlich sein möchte."
Am 21. Mai 1696 war Kommissionssitzung zu Hohenems.
Graf Jakob Hannibal beschwerte sich, daß die ihm und den Seinigen
angewiesenen Deputatgelder nicht ausbezahlt und durch gegenwärtige
Verwaltung schon Grundstücke angegriffen würden. Er bat zugleich,
daß man die kaiserliche Administration aufheben und unter Beistand
des Bischofs von Constanz und des Grafen zu Fürstenbcrg ein
Abkommen der Schulden wegen treffen sollte. Die Gräfin Maria
Anna von Oppersdorf, Schwester des Grafen Jakob Hannibal,
drang auf Bezahlung des Heiratsguts, wofür ihr die Alp Sügga
in der Grafschaft Vaduz zum Unterpfand angewiesen war. Land
ammann, Gerichtsleute und sämmtliche Landschaft zu Vaduz und
Schellenberg drangen durch ihren Anwald aus Handhabung des
Vertrags von 1688. Die Gläubiger der Herrschaft, darunter dre
vorgenannte Landschaft, stellten vor: daß sie unmöglich länger warten
könnten, und zu allen erlaubten Mitteln greifen würden, sich bezahlt
zu machen. Die Kommission selbst wandte sich klagend an den
Kaiser wegen der Verläumdungen, die Graf Jakob Hannibal gegen
sie auögestoßen. Derselbe habe zu Vaduz aller Orten den Fürstabt
von Kempten und dessen verordnete Administrationsstatthalter
öffentlich angegriffen und in einem „boshaften Manifest" verläumdet.
Es wurde beschlossen, daß der Graf binnen drei Tagen seinen
Schriftsteller, nämlich den Verfasser jenes Manifests namhaft zu
machen gehalten sein solle. Ferner faßte die Kommission den Be
schluß: den Kaiser zu bitten, daß, „weil zu Vaduz unter den
Beamten mehrere Verwirrungen und sonderbare Mißverständnisse
sich hervorthun, und dieselben nicht gehorchen wollen", seine Majestät