Volltext: Geschichte des Fürstenthums Liechtenstein

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hart angriff, so daß der Reichshofrach sie dem Grafen drei Mal 
zurückschickte, um die allzu beleidigenden Ausdrücke daraus zu ent 
fernen. Der Kaiser selbst erließ ein sehr scharfes Schreiben an 
den Grafen, worin er ihn znr Ordnung und zum Recht verwies. 
Christoph Walser, welcher bei seiner lezten Anwesenheit in 
Wien mit einem, dem Reichshofrath Heuwell nahe stehenden Manne 
Verbindungen angeknüpft hatte, erhielt von diesem über das, was 
in jenen Regionen über die vaduzische Angelegenheit vorging, Nach 
richt. „Der Bericht von der Administrarionskommission, schreibt 
jener Freund am 25. März 1696, sei an den Reichshofrath ein 
gegangen und in demselben vorgeschlagen worden: daß auf keine 
andere Weise zu helfen sei, als daß man die Herrschaft Schellenberg 
verkaufe. „Ich habe, fährt er fort, Ihr Schreiben dem Reichshofrath 
vorgelesen und er trug mir auf, Ihnen zu melden, daß er sich der 
Landschaft so gut annehmen wolle, als wenn Sie persönlich hier 
wären und Sie sollen nur also fortfahren, sich zu Hause Ihrer 
Leute ebenso anzunehmen, wie Sie allhier gethan. Der Reichs 
hofrath Heuwell hat versprochen, daß er im Reichshofrath, wenn 
die vaduzische Sache dort vorkomme, alles thun wolle, was für 
die Landschaft nüzlich sein möchte." 
Am 21. Mai 1696 war Kommissionssitzung zu Hohenems. 
Graf Jakob Hannibal beschwerte sich, daß die ihm und den Seinigen 
angewiesenen Deputatgelder nicht ausbezahlt und durch gegenwärtige 
Verwaltung schon Grundstücke angegriffen würden. Er bat zugleich, 
daß man die kaiserliche Administration aufheben und unter Beistand 
des Bischofs von Constanz und des Grafen zu Fürstenbcrg ein 
Abkommen der Schulden wegen treffen sollte. Die Gräfin Maria 
Anna von Oppersdorf, Schwester des Grafen Jakob Hannibal, 
drang auf Bezahlung des Heiratsguts, wofür ihr die Alp Sügga 
in der Grafschaft Vaduz zum Unterpfand angewiesen war. Land 
ammann, Gerichtsleute und sämmtliche Landschaft zu Vaduz und 
Schellenberg drangen durch ihren Anwald aus Handhabung des 
Vertrags von 1688. Die Gläubiger der Herrschaft, darunter dre 
vorgenannte Landschaft, stellten vor: daß sie unmöglich länger warten 
könnten, und zu allen erlaubten Mitteln greifen würden, sich bezahlt 
zu machen. Die Kommission selbst wandte sich klagend an den 
Kaiser wegen der Verläumdungen, die Graf Jakob Hannibal gegen 
sie auögestoßen. Derselbe habe zu Vaduz aller Orten den Fürstabt 
von Kempten und dessen verordnete Administrationsstatthalter 
öffentlich angegriffen und in einem „boshaften Manifest" verläumdet. 
Es wurde beschlossen, daß der Graf binnen drei Tagen seinen 
Schriftsteller, nämlich den Verfasser jenes Manifests namhaft zu 
machen gehalten sein solle. Ferner faßte die Kommission den Be 
schluß: den Kaiser zu bitten, daß, „weil zu Vaduz unter den 
Beamten mehrere Verwirrungen und sonderbare Mißverständnisse 
sich hervorthun, und dieselben nicht gehorchen wollen", seine Majestät
	        

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